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Amtliche Beglaubigung in Hemer: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Hemer bei: Fachdienst 2.1 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung · Hemer.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Hemer

Fachdienst 2.1 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung · Hemer

Hademareplatz 44, 58675 Hemer

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Benötigte Unterlagen

Amtliche Beglaubigungen von Kopien Sie können im Bürgerbüro der Stadt Hemer Kopien beglaubigen lassen. Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie den gleichen Inhalt hat wie das Originaldokument. Die amtliche Beglaubigung erfolgt durch einen Beglaubigungsvermerk auf der Kopie. Eine beglaubigte Kopie kann (im allgemeinen Rechtsverkehr) wie das Original benutzt werden.Bitte bringen Sie nur die Originalschriftstücke mit. Die Kopien erstellen wir für Sie im Bürgerbüro.Im Bürgerbüro sind nur amtliche Beglaubigungen und keine öffentlichen Beglaubigungen möglich. Die öffentliche Beglaubigung bestätigt die Richtigkeit der Kopie einer öffentlichen Urkunde. Für öffentliche Beglaubigungen sind Notare und Gerichte sowie bestimmte Behörden (Jugendämter und Standesämter) zuständig.Welche Schriftstücke können beglaubigt werden?In der Regel kann ein Schriftstück beglaubigt werden, wenndas Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oderdie benötigte Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Nicht beglaubigt werden unter anderem:Schriftstücke, für die eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB (beispielhaft durch einen Notar) vorgesehen ist.Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordernFührerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, gerade nicht eintreten.Abschriften und Kopien, wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist. (Die Beglaubigung eines Auszuges ist hingegen unter ausdrücklichem Hinweis hierauf zulässig.)Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus.Kopien von Schriftstücken, die Durchstreichungen oder Ergänzungen enthalten, die im Original nicht vorhanden sind.Für Rentenzwecke kann ein Übereinstimmungsvermerk auf der Kopie angebracht werden (keine Beglaubigung).Aufenthalts-, Lebens- bzw. Meldebescheinigungen, die im Ausland vorzulegen sind, bedürfen oft der so genannten Überbeglaubigung, auch Apostille genannt. Für im Regierungsbezirk Arnsberg ausgestellte öffentliche Urkunden fertigt die Bezirksregierung Arnsberg die Überbeglaubigung/Apostille an. Amtliche Beglaubigungen von UnterschriftenDie amtliche Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt, dass Sie eine Unterschrift eigenhändig geleistet haben.

Gut zu wissen

Unterschriften Beglaubigung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Hemer erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst 2.1 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung · Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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