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Bildung und Teilhabe beantragen in Heinsberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Heinsberg bei: Bildungs- und Teilhabepaket · Heinsberg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Heinsberg

Bildungs- und Teilhabepaket · Heinsberg

Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg

Mo, Mi 08:00-15:00 · Di 08:00-12:00 · Do 08:00-17:00 · Fr 08:00-11:45 (lt. OpenStreetMap)

+49 2452 133610

but@kreis-heinsberg.de

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Benötigte Unterlagen

Leistungen für Bildung gibt es für Kinder, Jugendliche sowie für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bei Sozialhilfeempfängern ohne Altersbeschränkung), die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (dies sind Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (dies sind Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben. Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe können Kinder und Jugendliche des o. g. Personenkreises bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beanspruchen. Aus der Art des Leistungsempfangs ergibt sich die Zuständigkeit: • Für SGBII-Leistungsempfänger sind die jeweiligen Nebenstellen des Jobcenters (inErkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg bzw. Hückelhoven) zuständig. • Für alleanderen Leistungen (SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag) sind die Sozialämter bzw. Wohngeldstellen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde Anlaufstelle. Für eintägige Ausflüge der Schulen oder Kindertagesstätten und für mehrtägige Klassenfahrten werden die Kosten in voller Höhe übernommen. Das Bildungspaket sieht weiter vor, dass für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderung und die ergänzende angemessene Lernförderung Leistungen gewährt werden können. Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen können ebenfalls übernommen werden. Der bis zum 31.07.2019 erhobene Eigenanteil von 1 € pro Mittagessen entfällt ab dem Schuljahr 2019/2020. Unter dem Stichwort „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ werden, wenn tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und • Freizeiten entstehen (Nachweis durch Kontoauszug, Quittung o.ä.), ab 01.08.2019 pauschal 15,00 € monatlich gewährt. Dieser Betrag dient zur Deckung von Vereinsbeiträgen oder der Finanzierung von Ferienfreizeiten, Pfadfinderausflügen etc. Hier gilt allerdings die o. g. Altersbeschränkung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei SGB II- und SGB XII-Empfängern sind nur noch für die Lernförderung gesonderte Anträge nötig.

Gut zu wissen

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Heinsberg erledigen?
Zuständig ist: Bildungs- und Teilhabepaket · Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Heinsberg online?
Für Heinsberg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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