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Eheurkunde beantragen in Heilbronn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Heilbronn bei: Standesamt · Heilbronn — Gebühr laut amtlicher Angabe: 20,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Heilbronn

Standesamt · Heilbronn

Marktplatz 7, 74072 Heilbronn

+49 7131 56 2748

standesamt@heilbronn.de

Stadt Heilbronn

Marktplatz 7, 74072 Heilbronn

07131 56 0

posteingang@heilbronn.de

Gebühren (amtlich)

• Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00 • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00 Die Gebühren sind landeseinheitlich geregelt. Sämtliche deutsch- oder mehrsprachigen Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden kosten 20,00 Euro. Wenn Sie die Unterlagen über das Serviceportal einreichen möchten , bitten wir um Überweisung auf das Konto der Stadt Heilbronn: IBAN: DE51 6205 0000 0000 0008 59, BIC: HEISDE66XXX ; Verwendungszweck: 1.0500.100003 - Urkundenanforderung

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass • bei Vertretung: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht • Ausweis der bevollmächtigten Person • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

So läuft es ab

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung beantragen und die Gebühr sofort bezahlen. Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, • ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und • wie Sie die Gebühr bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung). Manche Gemeinden und Städte bieten Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an. Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich. Es stehen Ihnen mehrere Antragsmöglichkeiten für die Ausstellung einer Eheurkunde zur Verfügung: • Sie können den Onlinedienst "Bestellung von Eheurkunden" mit einfacher Authentifizierung durch die BundID und den E-Paymentfunktionen "PayPal" oder "Kreditkarte" nutzen. Weitere Informationen zur Onlinezugangsgesetzleistung finden Sie hier Ehe-digital . • Des Weiteren steht Ihnen für die Antragstellung die Onlineantragsstrecke von Service-BW (vorherige Überweisung notwendig) zur Verfügung. • Urkunden können auch persönlich beim Standesamt der Eheschließung zu unseren Öffnungszeiten beantragt und die Gebühr sofort vor Ort bezahlt werden. • Sie haben auch die Möglichkeit, die Urkunden per Post anzufordern. Sie können dazu den entsprechenden Vordruck auf der städtischen Webseite herunterladen, ausfüllen und uns per Post, Fax oder per E-Mail zusenden. Bitte überweisen Sie vorab den Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks „1.0500.100003 – Urkundenanforderung“ auf das auf dem Vordruck genannte Konto der Stadtkasse Heilbronn und legen Sie den Zahlungsnachweis bei. Die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung ist leider nicht möglich. Briefmarken können wir nicht als Zahlungsmittel annehmen.

Gut zu wissen

Eheurkunden stellt das Standesamt aus dem Eheregister aus. Sie geben Auskunft über die Daten eines Ehepaares, vor allem über die in der Ehe geführten Familien- beziehungsweise Ehenamen und das Bestehen oder die Auflösung der Ehe. Zusätzlich enthalten sie folgende Informationen: • Vor- und Familiennamen der Ehegatten vor der Eheschließung • Ort und Tag ihrer Geburten • Ort und Tag der Eheschließung • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung. Benötigen Sie weitere Eheurkunden zum Beispiel in Rentenangelegenheiten oder zur Änderung von Ausweispapieren? Sie können diese jederzeit beantragen. Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters beziehungsweise • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen, die im Register vermerkt sind. Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute oder Adoptionen nachzuweisen. Internationale Eheurkunde Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde. Sie kann im Ausland ohne Übersetzung verwendet werden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8.

Wie stehen die Gebühren in Heilbronn im Vergleich?

Heilbronn20,00 €
Baden-Württemberg20,00 €
Deutschland (9.086 Städte)1,00 € – 125,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in Heilbronn?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00 • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00 Die Gebühren sind landeseinheitlich geregelt. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Heilbronn erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Heilbronn, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheurkunde beantragen“ in Heilbronn online?
Für Heilbronn ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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