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Jagdschein beantragen in Heide: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Heide bei: Kreis Dithmarschen - Fachdienst 211 - Ordnungsrecht · Heide.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Heide

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 211 - Ordnungsrecht · Heide

Rungholtstraße 9, 25746 Heide

0481 97-0

ordnungsrecht@dithmarschen.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass als Kopie • Zeugnis der Jägerprüfung • aktuelles Lichtbild • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

Voraussetzungen

Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen. Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres. Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.

Gut zu wissen

Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Heide erledigen?
Zuständig ist: Kreis Dithmarschen - Fachdienst 211 - Ordnungsrecht · Heide, Rungholtstraße 9, 25746 Heide. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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