Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Hattersheim am Main: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Hattersheim am Main kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt · Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
06192 201-0
gesundheitsamt@mtk.org
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Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Die Erstbelehrung findet beim Gesundheitsamt des Main-Taunus-Kreises statt. Die Tätigkeit muss jedoch innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Belehrungsnachweises aufgenommen werden. Alle zwei Jahre muss eine Widerbelehrung erfolgen. Diese wird entweder von Ihrem Arbeitgeber oder erneut vom Gesundheitsamt durchgeführt. Tätigkeiten im Rahmen von einmaligen Veranstaltungen wie z.B. Straßenfeste, Trödelmärkte, Vereinsveranstaltungen, Wochenende- oder Ferienlager oder Weihnachtsmärkte, die maximal an drei Tagen im Jahr ausgeübt werden, erfordern keine Belehrung nach § 43 IfSG.
Voraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
So läuft es ab
• Eine Voranmeldung ist erforderlich. Diese können Sie telefonisch (06192/201 -1796, -2811, -2814, -2816, -2819, -2548, -1146), per E-Mail (gesundheitsamt@mtk.org) oder online vornehmen. Die Termine finden Sie hier. • Kartenzahlung und Barzahlung ist möglich. • Treffen Sie bitte spätestens 15 Minuten vor Beginn der Belehrung ein. • Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit Lichtbild ist mitzubringen. • Bei Minderjährigen ist die Anwesenheit einer/s Erziehungsberechtigten oder die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung erforderlich. • Bei Belehrungen im Rahmen eines Betriebs-/Schülerpraktikums oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. • Bei Wiederbelehrungen ist die Bescheinigung über die Erstbelehrung mitzubringen.
Gut zu wissen
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung
Häufige Fragen
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Hattersheim am Main erledigen?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Hattersheim am Main:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.