Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Wohnberechtigungsschein beantragen in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnberechtigungsschein beantragen erledigen Sie in Halle (Saale) bei: Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 · Halle (Saale) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,30 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Halle (Saale)

Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 · Halle (Saale)

Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)

Mo 08:00-16:00 · Di, Do 08:00-19:00 · Mi 08:00-12:00 · Fr 09:00-15:00 · Sa 09:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 345 2214619

einwohnerwesen@halle.de

Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich) · Halle (Saale)

Reilstraße 132, 06114 Halle (Saale)

+49 345 2214619

einwohnerwesen@halle.de

Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6 · Halle (Saale)

Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale)

+49 345 2214619

einwohnerwesen@halle.de

Gebühren (amtlich)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune. • 10,30 EUR Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen. Ausgenommen von der Gebühr sind Leistungsempfänger nach § 24 SGB II und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Bei schriftlicher Antragsstellung • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard) • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis ELEKTRONISCH Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig. Außerdem: • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen der über ein eigenes Einkommen verfügt • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein: • Lohnabrechnungen des Vorjahres • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein: Zum Beispiel: • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen) • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende) • BAföGBescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung) • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen) • Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose) Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Erfoderliche Unterlagen Neben dem Antragsformular und der Einkommensmitteilung, die jeder Antragsteller bzw. jede Antragstellerin ausfüllen und unterschreiben muss, sind je nach persönlicher Situation Einkommensnachweise über die letzten 12 Monate erforderlich. Anerkannte Nachweise sind z. B:: • Verdienst- / Gehaltsbescheinigungen • Rentenbescheide • Arbeitslosengeld-/ ALG II - Bescheide • Sozialhilfebescheid • ggf. der letzte Einkommenssteuerbescheid • ggf. die letzte Einkommenssteuererklärung / Vorauszahlungsbescheid • Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) • Nachweis der häuslichen Pflegebedürftigkeit nach § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) • Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde • Nachweis über erhöhte Werbungskosten • Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen und Höhe der Leistungen • Vollmacht bei Beantragung durch Dritte Die Nachweise sind jeweils im Original und in Kopie vorzulegen.

Voraussetzungen

• Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds) • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad. • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

So läuft es ab

Antragstellung • persönlich oder • durch Dritte mit Vollmacht Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummer 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

Bearbeitungsdauer

• bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen mindestens zehn Werktage

Fristen

Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde. Für geförderte, sanierte und neu gebaute Wohnungen nach § 27 des Wohnungsfördergesetzes (WoFG) gilt: • je nach Förderrichtlinie kann gegenwärtig eine Überschreitung der Einkommensgrenzen um bis zu 50 Prozent, bei einzelnen Förderprogrammen der zurückliegenden Jahre bis zu 80 Prozent zulässig sein • WBS gilt für sanierte Altbau- und neu gebaute Wohnungen bei Inanspruchnahme von Fördermitteln durch den Vermieter • der Wohnraum ist befristet preisgebunden • [nur für die ersten vier Jahre, dann greift §§ 557 ff. das Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder ggf. eine zwischen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und dem Zuwendungsempfänger getroffene Vereinbarung] • Mietkaution wird erhoben • Wohnungsunternehmen und -genossenschaften

Gut zu wissen

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare. Welche Behörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Welche Formulare und Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie von den zuständigen Stellen in den Verwaltungen. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung. Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen darf die Anzahl der Zimmer oder die Wohnfläche überschritten werden. Auch hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Verwaltungen gerne nähere Auskünfte. Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben. Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen.

Wie stehen die Gebühren in Halle (Saale) im Vergleich?

Halle (Saale)10,30 €
Sachsen-Anhalt10,30 €
Deutschland (8.707 Städte)5,00 € – 50,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Halle (Saale)?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune. • 10,30 EUR Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen. Ausgenommen von der Gebühr … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Halle (Saale) erledigen?
Zuständig ist: Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 · Halle (Saale), Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In der Regel ein Jahr: Nach § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wird der WBS auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig: Beim Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie dem Vermieter Ihre Wohnberechtigung vorher durch Übergabe des Scheins nachweisen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung von den Grenzen des § 9 WoFG abweichen — deshalb unterscheiden sich die Werte je nach Bundesland deutlich.
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Ja. Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen ist der WBS gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter darf die Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist (§ 27 Abs. 1 WoFG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns