Namensänderung beantragen in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle in Halle (Saale)
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 · Halle (Saale)
Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
Mo 08:00-16:00 · Di, Do 08:00-19:00 · Mi 08:00-12:00 · Fr 09:00-15:00 · Sa 09:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
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Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich) · Halle (Saale)
Reilstraße 132, 06114 Halle (Saale)
+49 345 2214619
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Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6 · Halle (Saale)
Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale)
+49 345 2214619
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Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
+49 301 86812-3333
eID_buergerkommunikation@bmi.bund.de
Gebühren (amtlich)
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ab 07.02.2026 gelten neue Gebühren für den Personalausweis: 46,00 € - antragstellende Personen ab 24 Jahren 27,60 € - antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin bzw. Fotograf • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist: • alter Personalausweis oder Reisepass • alter Kinderreisepass • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden: • Geburtsurkunde • bei Kindern unter 16 Jahren: • sorgeberechtigte Elternteile: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil: • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) • Sorgerechtsnachweis Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt: • bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass • Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat) erforderlich.) • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In den Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.) • Gebühr für die Ausfertigung des Personalausweises • bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten) • Personalausweis oder Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten • bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem Fotografen ( Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com ), einer dm-Filiale ( https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462 ) bzw. in den drei Bürgerservicestellen vor Ort erstellt werden.
Voraussetzungen
Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel: • Adoption • Vornamenssortierung • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre sind oder älter. Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger zur Speicherung im Chip des Ausweises erhoben. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
So läuft es ab
Wenn sich Ihr Name ändert, beantragen Sie den neuen Personalausweis folgendermaßen: • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen. • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit. • Sie zahlen die Gebühr. • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN und eine PUK in einem geschlossenen Kuvert, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten. • Ihre Fingerabdrücke werden bei Personen über 6 Jahren zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments vor Ort aufgenommen. • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. • • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument im Inland per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür oder in einer Postfiliale übergeben lassen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind. Für die Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin sowohl online über die Webseite der Stadt Halle (Saale) als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbaren. Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen müssen, ist Folgendes zu beachten: • Antragsbearbeitung: sofort • Die Herstellung des Personalausweises kann bis zu 5 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich! Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden. • Bearbeitungsstand online abfragen Vorgehen: • Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.
Gut zu wissen
Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
Wie stehen die Gebühren in Halle (Saale) im Vergleich?
| Halle (Saale) | 46,00 € / 27,60 € |
| Sachsen-Anhalt | 27,60 € – 46,00 € |
| Deutschland (6.823 Städte) | 5,00 € – 255,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Halle (Saale)?
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Halle (Saale) erledigen?
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Weitere Behördengänge in Halle (Saale):
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Namensänderung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.