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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Halle (Saale) bei: Team Fahrerlaubnisbehörde · Halle (Saale) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 43,40 € / 77,60 € / 4,85 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle in Halle (Saale)

Team Fahrerlaubnisbehörde · Halle (Saale)

Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale)

+49 345 2211399

fahrerlaubnisbehoerde@halle.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • 43,40 EUR - 77,60 EUR (antragsbezogen) • zzgl. 4,85 EUR Direktversand Der Versand des Führerscheindokumentes erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Im Ausnahmefall ist eine Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

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Benötigte Unterlagen

• Gesundheitsfragebogen (in der Fahrschule erhältlich) Zusätzlich bei Ersterteilung im „BF17“ für jede Begleitperson: • Kopie Personalausweis oder Reisepass • Kopie EU-Kartenführerschein Bei Erwerb der Klasse C/CE (LKW) oder D/DE (Bus) zusätzlich : • Ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes (formgebunden, nach Anlage 5 Nr. 1 FeV) • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (formgebunden, nach Anlage 6 Nr. 2.1/2.2 FeV) • Führungszeugnis (bei D/DE immer, sonst nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde) • Medizinisch-psychologisches bzw. fachärztliches Gutachten (nur auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde) • Leistungsgutachten (auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde) bei Ausnahmen vom Mindestalter zusätzlich für Berufskraftfahrer: • Bescheinigung über eine abgeschlossene Weiterbildung oder Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Voraussetzungen

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern? Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung Ausnahmen bestehen für: • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E: Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen. Bei dem erstmaligen Erwerb der Klassen C, C1, CE sowie D, D1 oder D1E handelt es sich um die Erweiterung einer Fahrerlaubnis, da hierzu der Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse erforderlich ist.

So läuft es ab

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen und ist ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich. Ausnahme: Abgabe durch Fahrschule oder durch Bevollmächtigten Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis - Erweiterung beantragen

Wie stehen die Gebühren in Halle (Saale) im Vergleich?

Halle (Saale)43,40 € / 77,60 € / 4,85 €
Sachsen-Anhalt4,85 € – 77,60 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Halle (Saale)?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • 43,40 EUR - 77,60 EUR (antragsbezogen) • zzgl. 4,85 EUR Direktversand Der Versand des Führerscheindokumentes erfolgt durch die Bundesdruckerei an die Wohnadresse des … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Halle (Saale) erledigen?
Zuständig ist: Team Fahrerlaubnisbehörde · Halle (Saale), Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Halle (Saale) online?
Für Halle (Saale) ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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