Amtliche Beglaubigung in Halle (Saale): Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.
Zuständige Stelle in Halle (Saale)
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 · Halle (Saale)
Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
Mo 08:00-16:00 · Di, Do 08:00-19:00 · Mi 08:00-12:00 · Fr 09:00-15:00 · Sa 09:00-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
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Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich) · Halle (Saale)
Reilstraße 132, 06114 Halle (Saale)
+49 345 2214619
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Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6 · Halle (Saale)
Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale)
+49 345 2214619
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Gebühren (amtlich)
EUR 3,50 - 31,00 • für Behörden: 11,90 EUR (inkl. USt.) • für privatrechtliche Angelegenheiten: 35,70 EUR (inkl. USt.) Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass), • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
So läuft es ab
• Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin • Diesen Termin können Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren.
Gut zu wissen
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird. Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn: • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.), • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden, der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind, • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Wie stehen die Gebühren in Halle (Saale) im Vergleich?
| Halle (Saale) | 11,90 € / 35,70 € |
| Sachsen-Anhalt | 3,00 € – 35,70 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Halle (Saale)?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Halle (Saale) erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Halle (Saale):
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.