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Eheschließung anmelden in Gütersloh: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheschließung anmelden erledigen Sie in Gütersloh bei: Standesamt · Gütersloh — Gebühr laut amtlicher Angabe: 60,00 € / 90,00 € / 110,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Gütersloh

Standesamt · Gütersloh

Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh

05241/82-3191

standesamt@guetersloh.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro • bei ausländischer Staatsangehörigkeit • eines Partners: 90,00 Euro • beider Partner: 110,00 Euro • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro • Ausfertigung der Eheurkunde: • ein Exemplar: 10,00 Euro • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

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Benötigte Unterlagen

• Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen: bei Geburt der Eheleute in Deutschland: • die Geburtsurkunden Bei Geburt der Eheleute im Ausland: • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung War ein Ehepartner schon einmal verheiratet: • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk") • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet: • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

Voraussetzungen

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen. Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für: • deutsche Staatsangehörige • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Antragsberechtigte: • jeder Ehepartner • sind beide verstorben: • deren Eltern oder • deren Kinder • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage) • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden. • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an. • Volljährigkeit (geplante Rechtslage) • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden. • Minderjährige können keine Ehe schließen. • Ehe zwischen Verwandten • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde. • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU.

So läuft es ab

Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch. • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf. • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist. • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen. Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus. • Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühesten sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Dafür benötigt das Standesamt die schriftliche Vollmacht der verhinderten Partnerin oder des verhinderten Partners. • Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

Gut zu wissen

Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig. Das „Einer-für-Alle“ Prinzip (kurz Efa) bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung für die Bürger:innen zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mit nutzen können. Damit ist das Standesamt Gütersloh Teil eines länderübergreifenden Modernisierungsschritts im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mit dem Efa-Prinzip haben Sie die Möglichkeit Ihre Eheschließung völlig unabhängig von Öffnungszeiten bequem von zu Hause aus rund um die Uhr anzumelden. Auch die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung im Ausland können Sie über das Efa-Prinzip durchführen. Die Sicherheit der Daten wird dabei durch die Nutzung der Online-Ausweisfunktion sowie durch die verschlüsselte Übertragung der Informationen gewährleistet.

Wie stehen die Gebühren in Gütersloh im Vergleich?

Gütersloh60,00 € / 90,00 € / 110,00 € / 25,00 €
Nordrhein-Westfalen5,00 € – 300,00 €
Deutschland (5.473 Städte)5,00 € – 500,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Gütersloh?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro • bei ausländischer Staatsangehörigkeit • … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Gütersloh erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Gütersloh, Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Eheschließung anmelden“ in Gütersloh online?
Für Gütersloh ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Trauung stattfinden, sonst muss neu angemeldet werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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