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Wohnsitz abmelden in Güstrow: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Güstrow bei: Abteilung Bürgerbüro · Güstrow.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle in Güstrow

Abteilung Bürgerbüro · Güstrow

Markt 1, 18273 Güstrow, Barlachstadt

03843 769-172

buergerbuero@guestrow.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Benötigte Unterlagen

Gegebenenfalls fordert die Meldebehörde vor allem die Vorlage von: • Personalausweis oder Reisepass • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)

So läuft es ab

Für die Abmeldung von einem Binnenschiff müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Abmeldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Abmeldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Sie können den Abmeldeschein aber auch übersenden. Der Abmeldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Abmeldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen. Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Abmeldeschein gemeinsam verwenden. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen. Für die Abmeldung von einem Seeschiff haben die zu meldenden Personen dem Reeder die für die Abmeldung erforderlichen Auskünfte zu geben (Familienname, Doktorgrad, Geburtsname, Vornamen (darunter Rufname), Tag der Geburt, Staatsangehörigkeit, Geburtsort / Kreis/ Land, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Beschäftigungsende).

Gut zu wissen

Die besonderen Meldepflichten für Binnenschiffer und Seeleute und damit auch die Abmeldepflicht besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung gemeldet sind. Wer auf einem Binnenschiff wohnt, das in einem Schiffsregister im Inland eingetragen ist und aus dieser Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abzumelden.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Güstrow?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Güstrow erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Bürgerbüro · Güstrow, Markt 1, 18273 Güstrow, Barlachstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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