Nebenwohnsitz anmelden in Güstrow: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle in Güstrow
Abteilung Bürgerbüro · Güstrow
Markt 1, 18273 Güstrow, Barlachstadt
03843 769-172
buergerbuero@guestrow.de
Benötigte Unterlagen
• mindestens ein Identitätsnachweis: • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Ersatz-Personalausweis • anerkannter und gültiger Pass • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland • bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen. • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Güstrow — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
• Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen. Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen: • Sie sind volljährig. • Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft. • Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder. • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN). • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät. • Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert. • Sie haben ein M-V Nutzerkonto.
So läuft es ab
Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten: • Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten. • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung. Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: • Sie rufen den Online-Dienst auf. • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. • Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Nebenwohnung. • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Nebenwohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.
Gut zu wissen
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Güstrow erledigen?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Güstrow:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.