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Nebenwohnsitz anmelden in Grevenbroich: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Grevenbroich bei: Bürgerbüro / Wahlen - 33.1 · Grevenbroich. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Grevenbroich

Bürgerbüro / Wahlen - 33.1 · Grevenbroich

Am Markt 3, 41515 Grevenbroich

02181 608-3399

buergerbuero@grevenbroich.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Infos in Gebärdensprache Infos in Leichter Sprache Anmeldung : Zuzug nach Grevenbroich Ummeldung : Wohnungswechsel innerhalb von Grevenbroich Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich. Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben. Hierzu beachten Sie bitte das Formular „Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung“. Zur An- oder Ummeldung wird eine Bestätigung der/des Wohnungsgebenden benötigt. Der Wohnungsgebende, also in der Regel Eigentümerin / Eigentümer oder Vermieterin / Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu muss er den Einzug in die Wohnung schriftlich bestätigen. Maßgebend ist das Datum des tatsächlichen Einzugs (nicht der Beginn des Mietverhältnisses oder das Datum des Mietvertrages). Ist man selbst Eigentümerin / Eigentümer, muss ebenfalls der Tag des Einzugs in dieser Weise bestätigt werden. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung kann die An- oder Ummeldung nicht bearbeitet werden. Eine Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus. Kinder müssen grundsätzlich nicht mit zur Anmeldung kommen. Denken Sie aber bitte unbedingt daran, dass Sie auch deren Ausweise und - sofern zur Hand - Geburtsurkunden mit zur Anmeldung bringen! Bei Zuzug aus dem Ausland, müssen immer alle Personen, auch die Kinder, persönlich bei der Anmeldung erscheinen. Bei getrennt lebenden Eltern, ist für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen die Zustimmung des anderen Elternteils oder die Vorlage der Entscheidung über das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich. Die Anmeldung beziehungsweise Ummeldung bieten wir ab 1. Oktober 2024 als Onlinedienst an. Weitere Informationen im Punkt "Verfahrensablauf". KFZ - Ummeldung Es besteht die Möglichkeit die Halteranschrift des eigenen (auf eine natürliche Person angemeldeten) Kraftfahrzeuges umschreiben zu lassen. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen finden Sie im Serviceportal unter → Kraftfahrzeug Ummeldung .

So läuft es ab

Persönlich im Bürgerbüro Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgerbüro erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen - insbesondere die Wohnungsgeberbescheinigung - mit. Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgeramt anwesend sein. Sie brauchen vorher keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen. Bitte beachten Sie, dass ein Besuch des Bürgerbüros generell nur mit Terminvereinbarung möglich ist. Bitte buchen Sie diesen unter termine.grevenbroich.de. Elektronische Wohnsitzanmeldung Ab sofort können Sie sich auch online an- beziehungsweise ummelden. Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus und ohne Termin im Bürgerbüro an- oder ummelden. Wie funktioniert das?Mit dem Personalausweis meldet man sich, falls nicht schon geschehen, bei einem Portal wie z.B. der "Bund-ID" an. Über dieses Portal ist sichergestellt, dass nur Sie und kein anderer Behördenangelegenheiten für Sie online wahrnehmen kann. Haben Sie das erledigt, können Sie über die Seite www.wohnsitzanmeldung.gov.de die Ummeldung Ihres Wohnsitzes nach Grevenbroich oder innerhalb von Grevenbroich vornehmen. Was benötige Ich genau?Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie: ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN (grundsätzlich können dies mittlerweile alle Personalausweise sowie eID-Karten für Unionsbürger). Wenn Sie Ihre PIN vergessen haben oder Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist, können Sie im Bürgerbüro Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Grevenbroich erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro / Wahlen - 33.1 · Grevenbroich, Am Markt 3, 41515 Grevenbroich. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Grevenbroich online?
Für Grevenbroich ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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