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Untersuchungsberechtigungsschein in Greiz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Untersuchungsberechtigungsschein erledigen Sie in Greiz bei: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz - Abteilung 6 Arbeitsschutz · Bad Langensalza. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Greiz kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz - Abteilung 6 Arbeitsschutz · Bad Langensalza

Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza

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Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Thüringen ist.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Sie benötigen Ihren Personalausweis, Ihre Ausweis-PIN und die AusweisApp2.

Voraussetzungen

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung müssen Sie eine weitere ärztliche Untersuchung durchführen lassen (Nachuntersuchung). Nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung können Sie sich erneut nachuntersuchen lassen, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind. Ohne diese Untersuchungen dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Bei den Untersuchungen wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Für diese Untersuchung werden benötigt: • ein Untersuchungsberechtigungsschein mit ID: Dieser dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben. • ein Erhebungsbogen: Dieser ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen. Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin ist keine Untersuchung erforderlich. Ihr früherer Arbeitgeber beziehungsweise Ihre frühere Arbeitgeberin muss Ihnen die Bescheinigung nach Beendigung Ihrer Beschäftigung aushändigen. Dies können Sie Ihrem neuen Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer neuen Arbeitgeberin vorlegen.

So läuft es ab

• Den Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines mit ID können Sie ab Mitte Januar online stellen. • Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise. • Der Untersuchungsberechtigungsschein mit ID und der Erhebungsbogen werden auf Ihrem Handy, Tablet oder Laptop gespeichert und können nun ausgedruckt werden. • Diese Unterlagen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen. • Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder welcher Ärztin Sie sich untersuchen lassen. • Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. • Diese Bescheinigung legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

Bearbeitungsdauer

• Sie sind mindestens 15, aber noch nicht 18 Jahre alt. • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen. • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

Gut zu wissen

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Greiz?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Thüringen ist.
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Greiz erledigen?
Zuständig ist: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz - Abteilung 6 Arbeitsschutz · Bad Langensalza, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Greiz online?
Für Greiz ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Nach § 32 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate ärztlich untersucht wurde und dem Arbeitgeber die Bescheinigung vorliegt. Ausgenommen sind nur geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Ja. Nach § 44 JArbSchG trägt das Land die Kosten der Untersuchungen. Arztpraxen, die am Verfahren teilnehmen, rechnen gegen Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins direkt ab. Klären Sie vor dem Termin, dass die Praxis über den Schein abrechnet — eine privat gestellte Rechnung erstattet das Land nicht.
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Das regelt jedes Bundesland selbst: In vielen Ländern gibt die Meldebehörde bzw. das Bürgeramt am Wohnort des Jugendlichen den Schein aus, in Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig. Bringen Sie ein Ausweisdokument mit — die Angaben Ihrer Stadt finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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