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Wohnsitz abmelden in Göttingen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Göttingen bei: Einwohnerangelegenheiten · Göttingen. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Göttingen

Einwohnerangelegenheiten · Göttingen

Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen

0551 400-4044

meldeamt@goettingen.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Voraussetzungen

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an. Allgemeine Informationen Wer in Göttingen eine Nebenwohnung gemeldet hat, die nicht mehr bewohnt wird, so ist diese am Hauptwohnsitzort abzumelden, nicht beim Fachdienst Einwohnerangelegenheiten der Stadt Göttingen. Wer seine Göttinger Nebenwohnung zum Hauptwohnsitz machen möchte, kann die Einwohnermeldehalle zu den Öffnungszeiten mit Termin oder Wartemarke aufsuchen. Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wegzug in das Ausland) oder der Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt. Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nur am Hauptwohnsitz möglich. Hierfür bitte die unten aufgeführten Formulare ausfüllen und an den Fachdienst Einwohnerangelegenheiten senden. Wird eine neue Wohnung im Inland bezogen, ist der Zuzug innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der neuen Meldebehörde anzuzeigen. Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer. Das Ausfüllen und die Zuleitung der Abmeldung kann von einer beauftragten Person vorgenommen werden. Die Unterschrift auf dem Meldeformular ist jedoch vom Meldepflichtigen eigenhändig vorzunehmen. Im Falle einer der gemeinsamen Abmeldung von Familienangehörigen (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig unterschreibt bzw. persönlich erscheint. Volljährige Familienmitglieder dürfen nur mit abgemeldet werden, wenn eine Vollmacht vorliegt.

Gut zu wissen

Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

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Fortschritt

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Pflicht nach Einzug

Vor dem Umzug

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Göttingen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Göttingen erledigen?
Zuständig ist: Einwohnerangelegenheiten · Göttingen, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Göttingen online?
Ja — Göttingen bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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