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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Göttingen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Göttingen bei: Straßenverkehr · Göttingen. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Göttingen

Straßenverkehr · Göttingen

Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen

0551 400-613210

fd32.1@goettingen.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung) • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich: • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig. • augenärztliche Untersuchung • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich: • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

Voraussetzungen

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt. Allgemeine Informationen Öffnungszeiten der Führerscheinstelle Mo: 08:00 - 12:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr Mi: 08:00 - 12:00 Uhr Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis zur Buchung von Online-Terminen: Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren . Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen , um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Ist bei bereits gebuchten Terminen absehbar, dass diese nicht in Anspruch genommen werden können, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin selbst zu stornieren. Hinweis zum Umtausch alter Führerscheine Alle Jahrgänge ab 1953, die im Besitz eines Papierführerscheins sind, müssen ihren alten Führerschein umtauschen. Weitere Informationen, u.a. zu den jeweiligen Fristen, sind unten auf dieser Seite unter Führerschein / Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - Umtausch alter Führerscheine zu finden. Führerschein / Fahrerlaubnis – begleitetes Fahren mit 17 Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern durch erfahrene Begleitung vorausschauendes Fahren zu lehren. Bis zum Erreichen des 18.

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Göttingen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Göttingen erledigen?
Zuständig ist: Straßenverkehr · Göttingen, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Göttingen online?
Ja — Göttingen bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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