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Einbürgerung beantragen in Germersheim: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Germersheim bei: Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Germersheim

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht

17er Straße 1, 76726 Germersheim

07274 53-0

Kreisverwaltung@Kreis-Germersheim.de

Gebühren (amtlich)

Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Reiseausweis für Staatenlose • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners • bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung • bei gemeinsamer elterlicher Sorge der Eltern: nur Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

Voraussetzungen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben. • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also • sich frei in der EU bewegen, • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen. Wenn Sie seit Ihrer Geburt in Deutschland staatenlos sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. Staatenlos sind Personen, die kein Staat als seine Staatsangehörigen ansieht. Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes

Gut zu wissen

Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Germersheim?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Germersheim erledigen?
Zuständig ist: Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht, 17er Straße 1, 76726 Germersheim. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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