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Schwerbehindertenausweis beantragen in Gera: Gebühren, Unterlagen & Termin

Schwerbehindertenausweis beantragen erledigen Sie in Gera bei: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3500 Amt für Gesundheit und Versorgung - Abteilung 3530 Versorgung.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Gera

Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3500 Amt für Gesundheit und Versorgung - Abteilung 3530 Versorgung

Gagarinstraße 68, 07545 Gera

Mo, Di, Do 09:00-17:00 · Fr 09:00-15:00 (lt. OpenStreetMap)

0365 8383508

schwerbehindertenfeststellung@gera.de

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Benötigte Unterlagen

• Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) • Ausnahme: Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, wird der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild ausgestellt. Die ausstellende Behörde vermerkt dann "ohne Lichtbild gültig" auf dem Ausweis. • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten) Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern. Für die Verlängerung vergessen Sie bitte nicht Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis, soweit Sie bereits im Besitz eines solchen sind.

Voraussetzungen

• Sie haben einen Feststellungsbescheid über eine Behinderung von mindestens einem Grad 50. • Wenn Sie keinen deutschen Pass haben und aus einem Nicht-EU-Staat stammen, brauchen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

So läuft es ab

Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt. Wenn das nicht der Fall sein sollte, • Sie aber bereits einen Feststellungsbescheid oder eine entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 haben • oder bei Verlust, Beschädigung oder Ablauf Ihres bestehenden Schwerbehindertenausweises, können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu. Die ausstellende Behörde vermerkt auf dem Schwerbehindertenausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeit sowie weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Der Grad der Behinderung wird als auf 10 gerundete Zahl im Bereich von 50 bis 100 angegeben. Darüber hinaus enthält der Ausweis unter Umständen auf der Rückseite eine Historie, weist also aus, ab wann einzelne Feststellungen zum Grad der Behinderung und zu den Nachteilsausgleichen nachgewiesen sind.

Gut zu wissen

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Dieser wird in Abhängigkeit der Aussichten auf Besserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt. Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel: • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz • Anspruch auf Zusatzurlaub • Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr • Benutzung von Behindertenparkplätzen • Parkerleichterungen • Rundfunkgebührenbefreiung • ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Schwerbehindertenausweis beantragen“ in Gera erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Gera - Büro Oberbürgermeister - Dezernat 3000 Soziales, Jugend und Kultur - 3500 Amt für Gesundheit und Versorgung - Abteilung 3530 Versorgung, Gagarinstraße 68, 07545 Gera. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welche Vorteile bringt der Schwerbehindertenausweis?
Je nach GdB und Merkzeichen: besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuerfreibeträge, ermäßigte Eintritte und Vergünstigungen im Nahverkehr.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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