Gewerbe ummelden in Gera: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.
Zuständige Stelle in Gera
Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2400 Ordnungsamt - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13, 07548 Gera
0365 838-2480
ordnungsamt@gera.de
Stadtverwaltung Gera - Dezernat 2000 Finanzen und Bürgerservice - 2500 Einwohnermeldeamt - StadtService H35
Heinrichstraße 35, 07545 Gera
0365 838-1900
Stadtservice@gera.de
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Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen: • bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars, • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen), • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form, • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten, • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung), • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch • bei der Handwerkskammer. Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt.
Gut zu wissen
Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Gera erledigen?
Geht „Gewerbe ummelden“ in Gera online?
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Weitere Behördengänge in Gera:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe ummelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.