Nebenwohnsitz anmelden in Geilenkirchen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Geilenkirchen
Bürgerbüro · Geilenkirchen
Markt 9, 52511 Geilenkirchen
02451 629-933
buergerbuero@geilenkirchen.de
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung. • Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Geilenkirchen • persönliche Vorsprache oder Vorsprache einer bevollmächtigten Person Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente sowie andere erforderliche Unterlagen aller Familienmitglieder vorlegt. Volljährige Familienmitglieder müssen selbst vorsprechen oder eine Vollmacht erteilen. Ziehen Sie aus dem Ausland zu, kann an Ihrer Stelle keine bevollmächtigte Person vorsprechen.
So läuft es ab
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Nur nach vorheriger Terminvereinbarung ( online oder telefonisch) Bitte beachten Sie: • Bei Familien mit verheirateten Paaren und/oder Kindern unter 18 Jahren reicht es aus, wenn Sie Ihr Anliegen bei der Online-Terminvereinbarung nur 1x auswählen. • Den Mietvertrag bitte nicht vorlegen! Es wird nur die Wohnungsgeberbestätigung benötigt und akzeptiert! Sie können eine oder mehrere Wohnungen im Inland bewohnen. Wohnungen werden unterschieden in • Alleinige Wohnung • Hauptwohnung • Nebenwohnung Welchen Wohnungsstatus die ins Melderegister einzutragende Wohnung hat, bestimmt die Meldebehörde nach § 22 Bundesmeldegesetz (BMG). • Alleinige Wohnung heißt, Sie haben nur eine Wohnung im Inland. • Hauptwohnung heißt, Sie haben in mehreren deutschen Gemeinden Wohnungen. Die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung ist die Hauptwohnung. Die weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen. Vorwiegende Benutzung: Die vorwiegende Benutzung einer Wohnung ist dort anzunehmen, wo Sie sich am häufigsten aufhalten oder wo sich bei Verheirateten die Familie, sofern nicht dauerhaft getrennt lebend, am häufigsten aufhält. • Nebenwohnung heißt, alle weiteren inländischen Wohnungen, die von der Meldebehörde nicht zur Hauptwohnung bestimmt wurden, sind Nebenwohnungen. Haupt- und Nebenwohnung können auch innerhalb der gleichen Gemeinde bestehen.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Geilenkirchen erledigen?
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Geilenkirchen online?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Geilenkirchen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.