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Untersuchungsberechtigungsschein in Ganderkesee: Gebühren, Unterlagen & Termin

Untersuchungsberechtigungsschein erledigen Sie in Ganderkesee bei: Fachdienst 21 - Bürgerbüro · Ganderkesee. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Ganderkesee

Fachdienst 21 - Bürgerbüro · Ganderkesee

Mühlenstraße 2-4, 27777 Ganderkesee

04222 44-300

buergerbuero@ganderkesee.de

Gemeinde Ganderkesee - Gesellschaft, Soziales und Senioren - Bürgerbüro Ganderkesee

Mühlenstraße 2, 27777 Ganderkesee

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist. gebührenfrei

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

Voraussetzungen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Benötigt werden hierfür: • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen). Allgemeine Informationen Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich in den Bürgerbüros einen entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen. Voraussetzungen: Der Jugendliche darf zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Er muss mit Hauptwohnsitz in Ganderkesee gemeldet sein.

So läuft es ab

nicht angegeben Die Antragstellung kann im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfolgen: • persönlich • durch Bevollmächtigung • durch einen Sorgeberechtigtendd

Gut zu wissen

Untersuchungsberechtigungsschein

Häufige Fragen

Was kostet „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Ganderkesee?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist. gebührenfrei
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Ganderkesee erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst 21 - Bürgerbüro · Ganderkesee, Mühlenstraße 2-4, 27777 Ganderkesee. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Ganderkesee online?
Ja — Ganderkesee bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Nach § 32 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate ärztlich untersucht wurde und dem Arbeitgeber die Bescheinigung vorliegt. Ausgenommen sind nur geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Ja. Nach § 44 JArbSchG trägt das Land die Kosten der Untersuchungen. Arztpraxen, die am Verfahren teilnehmen, rechnen gegen Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins direkt ab. Klären Sie vor dem Termin, dass die Praxis über den Schein abrechnet — eine privat gestellte Rechnung erstattet das Land nicht.
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Das regelt jedes Bundesland selbst: In vielen Ländern gibt die Meldebehörde bzw. das Bürgeramt am Wohnort des Jugendlichen den Schein aus, in Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig. Bringen Sie ein Ausweisdokument mit — die Angaben Ihrer Stadt finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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