Amtliche Beglaubigung in Fürth: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.
Zuständige Stelle in Fürth
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Nord
Stadelner Hauptstraße 96, 90765 Fürth
Mo-Fr 08:00-12:00, Di 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 911 974-2395
ewo@fuerth.de
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Süd
Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth
Mo-Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 911 974-2323
ewo@fuerth.de
Stadt Fürth - Bürgerinformation
Königstraße 86, 90762 Fürth
+49 911 974-1211
buergerinfo@fuerth.de
Stadt Fürth - Bürgerzentrum Mitte
Königstraße 86, 90762 Fürth
+49 911 974-2390
ewo@fuerth.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • bei Beglaubigung eines Dokuments: Urschrift (Originaldokument) • bei Beglaubigung einer Unterschrift: Schriftstück
Voraussetzungen
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist. Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt. Beglaubigung von Dokumenten Sie können schriftliche oder elektronische Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie oder dem elektronischen Dokument angebracht. Sie können persönlich zur Behörde gehen oder sich von jemandem vertreten lassen, dem Sie eine schriftliche Vollmacht erteilt haben. Unterschriftsbeglaubigung Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften und Handzeichen müssen i.d.R. in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden. Der Behörde ist ein Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück vorzulegen, auf dem die Unterschrift geleistet werden soll oder geleistet wurde. Dann muss das Schriftstück in Gegenwart des Bediensteten unterschrieben oder die Unterschrift anerkannt werden. Anschließend wird ein Beglaubigungsvermerk angebracht. In den Bürgerzentren Süd (Ämtergebäude Süd), Mitte (Rathaus) und Nord (Stadeln) ist es möglich, Abschriften bzw. Kopien und Unterschriften beglaubigen zu lassen. In beiden Fällen ist eine persönliche Vorsprache rechtlich vorgeschrieben.
Gut zu wissen
Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Häufige Fragen
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Fürth erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Fürth:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.