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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Fürstenwalde: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Fürstenwalde bei: Jugendamt · Beeskow.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Fürstenwalde kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Jugendamt · Beeskow

Rathenaustraße 13a, 15848 Beeskow

03366 35-2511

Jugendamt@l-os.de

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Benötigte Unterlagen

• Um eine Erlaubnis zu erhalten, muss gemäß § 26 Abs. 1 KitaG: 1. die Kindertagespflegeperson gemäß der §§ 27 ff. KitaG geeignet sein, 2. geeignete kindgerechte Räumlichkeiten gemäß der §§ 30 f. KitaG vorhanden sein und 3. eine Konzeption der Kindertagespflegestelle gemäß § 32 Abs. 1 KitaG vorliegen. U.a. gelten die nachfolgenden Voraussetzungen: • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII • Nachweis Masernschutz • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis) • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Voraussetzungen

Angebote der Kindertagespflege sind unter den Voraussetzungen des § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erlaubnispflichtig. Die Kindertagespflegeperson bedarf danach der Erlaubnis, wenn sie Kinder: 1. außerhalb des Haushaltes ihrer Eltern, 2. während eines Teils des Tages, 3. mehr als 15 Stunden wöchentlich, 4. gegen Entgelt und 5. länger als drei Monate betreuen will. Um eine Erlaubnis zu erhalten, muss gemäß § 26 Abs. 1 KitaG: 1. die Kindertagespflegeperson gemäß der §§ 27 ff. KitaG geeignet sein, 2. geeignete kindgerechte Räumlichkeiten gemäß der §§ 30 f. KitaG vorhanden sein und 3. eine Konzeption der Kindertagespflegestelle gemäß § 32 Abs. 1 KitaG vorliegen. Im Antrag ist ferner anzugeben, wie viele Kinder zeitgleich betreut werden und welche Altersstufen (Krippenkinder, Kindergartenkinder, Hortkinder) das Angebote gelten soll (Betreuungsplätze). Es ist auch anzugeben, ob die Kindertagespflegestelle Teil einer Großtagespflegestelle sein soll. Die Erlaubnis wird u.a. nach § 27 Abs. 1 Nr. 5 KitaG versagt, wenn Sie rechtskräftig wegen einer in § 72a des Achten Buches Sozialgesetzbuch genannten Straftat verurteilt worden sind. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege • wird durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreis bzw.

So läuft es ab

Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie beim zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt – Jugendamt) beantragen, Reichen Sie alle gemäß §§ 27 ff. KitaG, § 30 f. KitaG und § 32 KitaG erforderlichen Nachweise ein, insbesondere folgende Unterlagen: • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis • ärztliches Attest über Nachweis Masernschutz und Vorlage Gesundheitszeugnis • Angaben zu den Räumlichkeiten. Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt. Vor der Aufnahme des ersten Kindes in die Kindertagespflege muss die Kindertagespflegeperson an einem Vorbereitungslehrgang im Umfang von mindestens 160 Stunden teilgenommen haben. Zusätzlich ist insbesondere ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Angehende Kindertagespflegepersonen müssen eine Grundqualifizierung im Umfang von insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren. Die Grundqualifizierung kann zum Teil tätigkeitsbegleitend abgeschlossen werden. Die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten ist in der Grundqualifizierung enthalten. Bei einer vollständig abgeschlossenen Grundqualifizierung im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten muss somit kein Nachweis über eine gesonderte tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung erbracht werden.

Gut zu wissen

Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Fürstenwalde erledigen?
Zuständig ist: Jugendamt · Beeskow, Rathenaustraße 13a, 15848 Beeskow. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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