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Wohnsitz anmelden / ummelden in Frankenthal: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Frankenthal bei: Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Frankenthal

Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice

Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz)

06233 89-666

buergerservice@frankenthal.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

• Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister) • Mindestens ein Identitätsnachweis: • Personalausweis • Vorläufiger Personalausweis • Ersatz-Personalausweis • Anerkannter und gültiger Pass • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Frankenthal — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen. Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen. Eine Wohnsitzanmeldung ist auch digital unter www.wohnsitzanmeldung.gov.de möglich. Für diesen digitalen Dienst benötigen Sie - Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN - Smartphone mit NFC-Schnittstelle, oder PC mit Kartenlesegerät - AusweisApp 2 -Nutzerkonto (vorzugsweise BundID) - Wohnungsgeberbestätigung im pdf-Format

So läuft es ab

• Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten. • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister). • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Frankenthal?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Frankenthal erledigen?
Zuständig ist: Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice, Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Frankenthal online?
Für Frankenthal ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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