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Verkehrswertgutachten beantragen in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Verkehrswertgutachten beantragen erledigen Sie in Essen bei: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Essen

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen

Lindenallee 8, 45127 Essen

+49 201 88-68505

gutachterausschuss@essen.de

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen

Lindenallee 8, 45127 Essen

+49 201 88-68505

gutachterausschuss@essen.de

Gebühren (amtlich)

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus • einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und • den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses. Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

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Benötigte Unterlagen

Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.

Voraussetzungen

Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie • Grundstückseigentümer, • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte, • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, sind. Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden, • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder • Gerichte und Justizbehörden es beantragen.

So läuft es ab

• Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. • Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen. • Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet. • Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert. • Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet. • Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

Gut zu wissen

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei. Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist. Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.

Häufige Fragen

Was kostet „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Essen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus • einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und • den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Verkehrswertgutachten beantragen“ in Essen erledigen?
Zuständig ist: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen, Lindenallee 8, 45127 Essen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer darf ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss beantragen?
Nach § 193 Abs. 1 BauGB können neben den zuständigen Behörden sowie den Gerichten und Justizbehörden insbesondere Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen. Kaufinteressenten ohne eigenes Recht am Grundstück gehören nicht dazu — sie benötigen die Mitwirkung eines Antragsberechtigten (etwa des Eigentümers) oder beauftragen einen freien Sachverständigen.
Ist das Gutachten des Gutachterausschusses bindend?
Nein. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist (§ 193 Abs. 3 BauGB). Der Gutachterausschuss ist aber gesetzlich als selbständiges, unabhängiges Gremium ausgestaltet (§ 192 BauGB) und wertet die amtliche Kaufpreissammlung aus (§ 193 Abs. 5 BauGB) — seine Gutachten werden in der Praxis daher vielfach anerkannt, etwa in gerichtlichen Verfahren.
Worin unterscheidet sich der Gutachterausschuss von einem freien Sachverständigen?
Der Gutachterausschuss ist ein selbständiges, unabhängiges Gremium, dessen Mitglieder in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein müssen (§ 192 BauGB); er führt zudem die Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt die Bodenrichtwerte (§ 193 Abs. 5 BauGB). Alternativ können Sie ein Verkehrswertgutachten bei einem öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen in Auftrag geben — welche Variante geeignet ist, hängt vom Verwendungszweck ab, etwa Gerichtsverfahren, Finanzamt oder privater Verkauf.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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