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Amtliche Beglaubigung in Essen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Essen bei: Bürgeramt Altenessen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Essen

Bürgeramt Altenessen

Altenessener Straße 196, 45326 Essen

Mo, Di 08:00-15:00 · Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 08:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 201 88-33222

buergeramt@essen.de

Bürgeramt Altenessen

Altenessener Straße 196, 45326 Essen

Mo, Di 08:00-15:00 · Mi, Fr 08:00-13:00 · Do 08:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 201 88-33222

buergeramt@essen.de

Bürgeramt · Essen

Hollestr. 3, 45127 Essen

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buergeramt@essen.de

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Benötigte Unterlagen

Beglaubigung von Dokumenten: Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder von Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden. Nicht behördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden. Für die Beglaubigung muss das Original vorgelegt werden. Die zu beglaubigenden Kopien können sie mitbringen oder im Bürgeramt anfertigen lassen (gegen Gebühr von 1 Euro pro Seite). Mitgebrachte Kopien sollten nur einseitig (die Rückseite wird für den Beglaubigungsvermerk benötigt) und möglichst im Format DIN A 4 angefertigt sein. Bitte beachten sie, dass amtliche Beglaubigungen in den Bürgerämtern nicht möglich sind, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel · bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat), · bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte), · bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt), · bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare). Beglaubigt werden nur die Kopien der Urkunden. Bei ausländischen Urkunden muss eine Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und das Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein. Beglaubigt wird die Kopie der Übersetzung, nicht die Urkunde selbst. Ausländische Urkunden oder Urkunden in ausländischer Sprache - insbesondere ausländische Pässe und Ausweise - werden in den Bürgerämtern nicht amtlich beglaubigt. Hier wenden sie sich bitte an die Behörden bzw. Botschaften des jeweiligen Staates. Unterschriftsbeglaubigung: Die Beglaubigung einer Unterschrift ist ebenfalls nur möglich, wenn die Unterschrift auf einem Dokument geleistet wird, das für eine Behörde benötigt wird. Die Unterschrift muss vor den Augen der beglaubigenden Bediensteten geleistet werden.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Essen erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt Altenessen, Altenessener Straße 196, 45326 Essen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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