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Amtliche Beglaubigung in Eschweiler: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Eschweiler bei: Bürgerbüro · Eschweiler.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Eschweiler

Bürgerbüro · Eschweiler

Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler

02403 71-600

buergerbuero@eschweiler.de

Bürgerbüro · Eschweiler

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Benötigte Unterlagen

Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/ Amtliche Beglaubigungen können im Bürgerbüro vorgenommen werden. Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden. Zeugnisse, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, können nicht durch das Bürgerbüro amtlich beglaubigt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Kopien von amtlichen Übersetzungen, erstellt durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher oder eine Dolmetscherin, zu beglaubigen. Im Bürgerbüro werden keine Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden beglaubigt. Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat. Nicht beglaubigt werden außerdem: • Testamente • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten • Grundbucheintragungen • von Gerichten gefertigte Entscheidungen • Vereins- und Handelsregistersachen • Eidesstaatliche Versicherungen • Generalvollmachten • Kopien mit ausländischen Textinhalten, sowie • übersetzte ausländische Ausweisdokumente und • ausländische Pässe • Vorsorgevollmachten • Privatrechtliche Angelegenheiten ( z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen, Erbschaften ) müssen vom Notar beglaubigt werden Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten werden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache durch die Betreuungsstelle des Kreises Aachen, Frau Alt, Tel. 0241/5198-2350 gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10,- EUR vorgenommen. Beantragung, Verfahren Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Für die Beglaubigung von Abschriften kann die Vorsprache durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen. Gebühren: Beglaubigungen einer Abschrift, je Seite 3,00 € Beglaubigungen einer Ablichtung, je Seite 3,00 € Beglaubigung einer Unterschrift 2,00 € benötigte Unterlagen • Original und Abschrift oder Ablichtung des Schriftstückes. • Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der Personalausweis oder Pass erforderlich.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Eschweiler erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Eschweiler, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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