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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Erkelenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Erkelenz bei: Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales · Erkelenz. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Erkelenz

Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales · Erkelenz

Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

Mo, Do 07:30-16:00 , Di 07:30-18:30, Mi 07:30-13:00, Fr 7:30-12:30, Sa 07:30-11:00 · "Bürgerbüro - andere siehe … (lt. OpenStreetMap)

02431 85-0

Stadt Erkelenz

Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

Mo, Do 07:30-16:00 , Di 07:30-18:30, Mi 07:30-13:00, Fr 7:30-12:30, Sa 07:30-11:00 · "Bürgerbüro - andere siehe … (lt. OpenStreetMap)

+49 2431 850

info@erkelenz.de

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Benötigte Unterlagen

• Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII • Masernschutz • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis) • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen, • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

So läuft es ab

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein: • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson • polizeiliches Führungszeugnis • ärztliches Attest (über Masernschutz) Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

Gut zu wissen

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt, • ist auf 5 Jahre befristet, • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales vermittelt auf Wunsch für Kinder im Alter von 4 Monaten bis 14 Jahren geeignete Kindertagespflegepersonen, die die Betreuung eines oder mehrerer Kinder in einer sehr individuellen Form übernehmen. Für die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson muss ein Betreuungsaufwand von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich für mindestens 3 Monate vorliegen. Absolute Ausnahme von dieser Regelung mit kürzeren Betreuungsphasen bieten hier nur die so genannten Randbetreuungszeiten. Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis des örtlichen Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine solche Pflegeerlaubnis erteilt werden kann sowie zur Höhe der Geldleistung, die Kindertagespflegepersonen gewährt wird, empfehlen wir eine persönliche Kontaktaufnahme.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Erkelenz erledigen?
Zuständig ist: Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales · Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Erkelenz online?
Für Erkelenz ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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