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Jagdschein beantragen in Erkelenz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Erkelenz bei: Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht · Heinsberg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Erkelenz kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht · Heinsberg

Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg

ordnungsangelegenheiten@kreis-heinsberg.de

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Benötigte Unterlagen

Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde ausgestellt. Vor jeder Jagdscheinerteilung bzw. Verlängerung sieht der Gesetzgeber die Überprüfung verschiedener Voraussetzungen vor, die vom Antragsteller oder der Antragstellerin erfüllt werden müssen. Zu den Voraussetzungen zählen neben dem Vorliegen jagdrechtlicher Nachweise auch persönliche Voraussetzungen , z. B. die körperliche Eignung. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung müssen Sie bei der Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines persönlich Kontakt mit der unteren Jagdbehörde aufnehmen. Wichtiger Hinweis für Ersterteilungen sowie Verlängerungen von Jagdscheinen: Die Antragsstellung für das nächste Jagdjahr ist ab 01.12. möglich, auch wenn der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) noch nicht vorliegt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und Asylsystems am 31.10.2024 haben sich relevante Änderungen für die Ersterteilung sowie Verlängerung von Jagdscheinen ergeben. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 BJagdG ist um zusätzliche Erkenntnisstellen erweitert worden. Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz kommt es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung. Eine sofortige Verlängerung ist nicht mehr möglich. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 BJagdG und §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) dürfen erst nach der Antragsstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden. Hier ist zunächst nur die Vorlage des Antragsformulars und eine Kopie des Personalausweises nötig. Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung übersenden Sie bitte den ausgefüllten Antrag (Antrag siehe Downloadbereich) sowie eine Kopie Ihres Personalausweises - gerne per E-Mail an E-Mail oder per Post an Kreis Heinsberg, Untere Jagdbehörde, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg. Nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden Sie per E-Mail informiert und können dann online einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. Bei dem persönlichen Termin müssen dann zwingend alle Unterlagen (siehe unten) vorliegen.

Gut zu wissen

Jagdschein erstmalig beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Erkelenz erledigen?
Zuständig ist: Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht · Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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