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Kleinen Waffenschein beantragen in Erfurt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kleinen Waffenschein beantragen erledigen Sie in Erfurt bei: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Sicherheit, Bürgerservice und Gesundheit - Bürgeramt - Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten - 32.03.0100 Erlaubnisverfahren. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Sicherheit, Bürgerservice und Gesundheit - Bürgeramt - Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten - 32.03.0100 Erlaubnisverfahren

Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt

0361 655-7840

gewerbe-aufsichtsangelegenheiten@erfurt.de

Gebühren (amtlich)

Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Kosten entsprechend der Kostenverordnung zum Waffengesetz

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis/ Reisepass auf Anfrage

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Erfurt — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Kleinen Waffenscheins: • Volljährigkeit (18 Jahre) • Zuverlässigkeit • persönliche Eignung

So läuft es ab

Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine SRS-Waffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleinen Waffenschein). Erteilung, Versagung, Entzug von Erlaubnissen • zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie zum Führen von Schusswaffen • zum Führen von Signalwaffen, Schreckschuss- und Reizstoffwaffen • zum Salut- und Böllerschießen sowie zum Führen von Waffen zu diesem Zweck • zum Betrieb von Schießstätten sowie Anzeigen zur Betriebsaufnahme und Überwachung • Waffenhandelserlaubnis Formulare vom Thüringer Formularservice des Thüringenportals: • Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses • Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheines • Anzeige über den Erwerb oder das Überlassen einer Schusswaffe

Häufige Fragen

Was kostet „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Erfurt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheines ist gebührenpflichtig. Über die Gebührenhöhe informiert Sie die zuständige Stelle. Kosten entsprechend der Kostenverordnung zum Waffengesetz
Wo kann ich „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Erfurt erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Sicherheit, Bürgerservice und Gesundheit - Bürgeramt - Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten - 32.03.0100 Erlaubnisverfahren, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Erfurt online?
Für Erfurt ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Waffen darf ich mit dem Kleinen Waffenschein führen?
Nur Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der nach § 8 des Beschussgesetzes zugelassenen Bauart entsprechen und das amtliche Zulassungszeichen tragen – bekannt als PTB-Zeichen. Grundlage ist § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum WaffG. Scharfe Schusswaffen sind damit nicht abgedeckt – dafür wäre ein echter Waffenschein nötig.
Brauche ich den Kleinen Waffenschein auch zu Hause oder auf dem eigenen Grundstück?
Nein. Ein „Führen“ liegt nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG erst vor, wenn Sie die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben. Für den bloßen Besitz einer zugelassenen Schreckschusswaffe in der Wohnung ist der Kleine Waffenschein daher nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen prüft die Behörde?
Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzen. Dazu holt die Behörde unter anderem Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und bei der Verfassungsschutzbehörde ein (§ 5 Abs. 5 WaffG). Ein Sachkunde-, Bedürfnis- oder Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Kleinen Waffenschein nicht erforderlich – Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG nimmt § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 ausdrücklich aus.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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