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Gewerbe ummelden in Erfurt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe ummelden erledigen Sie in Erfurt bei: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Sicherheit, Bürgerservice und Gesundheit - Bürgeramt - Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten - 32.03.0100 Erlaubnisverfahren — Gebühr laut amtlicher Angabe: 15,00 € / 25,00 € / 10,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Erfurt

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Sicherheit, Bürgerservice und Gesundheit - Bürgeramt - Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten - 32.03.0100 Erlaubnisverfahren

Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt

0361 655-7840

gewerbe-aufsichtsangelegenheiten@erfurt.de

Gebühren (amtlich)

15,00 Euro • Anmeldung 25,00 EUR • Ummeldung 15,00 EUR • Abmeldung 10,00 EUR • Zuverlässigkeitsprüfung bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 40,00 EUR

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass • vollständig ausgefülltes Formular, GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen) • Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister • Vorlage Genehmigung bei erlaubnis- bzw. zulassungspflichtiger Tätigkeit (z. B. Handwerkskarte von der Handwerkskammer, Erlaubnis nach § 34 d GewO von der IHK) • Vorlage aktueller Auszüge aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde) und aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde), bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Erfurt — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden wollen, muss das bei den folgenden Behörden erfolgen: • bei dem zuständigen Gewerbeamt durch Ausfüllung des vorgeschriebenen Formulars, • beim zuständigen Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen), • beim zuständigen Finanzamt in mündlicher oder schriftlicher Form, • bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten, • bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung), • bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer und evtl. auch • bei der Handwerkskammer. Die Gewerbeummeldung wird automatisch durch die Anzeige beim Gewerbeamt erledigt. Bestätigung von Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung: • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Gut zu wissen

Wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb ummelden möchten, dann müssen Sie dies den zuständigen Behörden mitteilen.

Wie stehen die Gebühren in Erfurt im Vergleich?

Erfurt15,00 € / 25,00 € / 10,00 € / 40,00 €
Thüringen10,00 € – 40,00 €
Deutschland (8.949 Städte)8,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Erfurt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 15,00 Euro • Anmeldung 25,00 EUR • Ummeldung 15,00 EUR • Abmeldung 10,00 EUR • Zuverlässigkeitsprüfung bei Vertrauensgewerbe nach § 38 GewO 40,00 EUR
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Erfurt erledigen?
Zuständig ist: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Sicherheit, Bürgerservice und Gesundheit - Bürgeramt - Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten - 32.03.0100 Erlaubnisverfahren, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe ummelden“ in Erfurt online?
Für Erfurt ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb innerhalb derselben Gemeinde an einen neuen Standort verlegen oder wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln bzw. auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (§ 14 Abs. 1 GewO). Auch eine Änderung Ihres Namens als Gewerbetreibender zeigen Sie dem Gewerbeamt an.
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde genügt keine Ummeldung: Sie melden das Gewerbe am neuen Standort an. Die damit verbundene Aufgabe am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist die Änderung der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen — also zum Zeitpunkt der Verlegung bzw. der Tätigkeitsänderung. Viele Städte bieten dafür Online-Dienste an; die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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