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Amtliche Beglaubigung in Emsdetten: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Emsdetten bei: Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320) · Emsdetten. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Emsdetten

Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320) · Emsdetten

Am Markt 1, 48282 Emsdetten

ordnungsamt@emsdetten.de

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Benötigte Unterlagen

Im Bürgerbüro können grundsätzlich nur Schriftstücke einer Behörde oder Schriftstücke, deren Adressat eine Behörde ist, beglaubigt werden. Abschriften und Kopien von Personenstandsurkunden der Standesämter sowie ausländische Urkunden (wohl amtliche Übersetzungen) dürfen nicht vom Bürgerbüro beglaubigt werden. Für eine Beglaubigung muss die Kopie schon gefertigt sein (komplett mit Vorder- und Rückseite). Das Original muss zwecks Abgleichs mit vorgelegt werden. Wenn Unterschriften beglaubigt werden sollen, können Sie selbst im Bürgerbüro Ihre Unterschrift leisten. Ist persönliche Vorsprache nicht möglich, genügt es auch, wenn eine Person Ihres Vertrauens zusätzlich zur zu beglaubigenden Unterschrift Ihren Pass oder Personalausweis mit vorlegt.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Emsdetten erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice und Öffentliche Ordnung (Team 320) · Emsdetten, Am Markt 1, 48282 Emsdetten. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ in Emsdetten online?
Für Emsdetten ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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