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Wohnberechtigungsschein beantragen in Eisenach: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnberechtigungsschein beantragen erledigen Sie in Eisenach bei: Landratsamt Wartburgkreis - Dezernat II - Bauordnungsamt · Bad Salzungen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 10,00 € / 25,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Eisenach kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landratsamt Wartburgkreis - Dezernat II - Bauordnungsamt · Bad Salzungen

Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen

Mo, Di, Do, Fr 09:00-12:00, Do 13:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

03695 61-6500

bauordnung@wartburgkreis.de

Gebühren (amtlich)

Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenverordnung für den Geschäftsbereich des TMIL. Derzeit beträgt die Gebühr je Bescheinigung zwischen 10 € und 25 €. Zahlungsart: Überweisung.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Pass, • Heiratsurkunde (nur junge Ehepaare), • Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsbescheinigung, Kurzarbeitergeld, Renten, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss), • ggf. Geburtsurkunde(n), • Schwerbehindertenausweis, • Schwangerschaftsnachweis (z. B. Mutterpass), • Atteste, Gutachten, usw., • Schulbescheinigung ab dem 16. Lebensjahr, • Immatrikulationsbescheinigung, • ggf. schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Eisenach — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Sozialwohnung beziehen möchten, benötigen Sie zunächst einen Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt Sie zum Bezug einer Sozialwohnung, allerdings wird mit dem Wohnberechtigungsschein keine Wohnung zugewiesen. Eine Sozialwohnung ist eine Wohnung, die mit staatlichen Mitteln gefördert wurde (beim Neubau bzw. bei deren Modernisierung). Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Bei der anschließenden Antragsbearbeitung werden Ihre Angaben geprüft. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein. Die Voraussetzungen können Sie in § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz nachlesen. Der Wohnberechtigungsschein wird für ein Jahr erteilt. Sofern Sie innerhalb dieses einen Jahres keine Sozialwohnung anmieten können, müssen Sie erneut einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Für die Belegung einer Sozialwohnung in Thüringen gelten nur die in Thüringen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine. Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben, legen Sie diesen bitte dem jeweiligen Vermieter spätestens bei dem Abschluss des Mietvertrags vor.

So läuft es ab

Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein ist vollständig auszufüllen und vom Antragsteller mit allen Unterlagen bei der jeweils zuständigen Stelle abzugeben. Zuständige Stellen sind die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Städte Gotha, Ilmenau, Rudolstadt, Saalfeld und Sondershausen. Die zuständige Stelle bearbeitet den Antrag. Sofern nicht alle benötigten Unterlagen vorliegen, wird der Antragsteller um Nachreichung gebeten. Wenn im Ergebnis der Antragsprüfung die Voraussetzungen nach § 19 ThürWoFG vorliegen, wird ein Wohnberechtigungsschein erteilt. Im Falle der Ablehnung des Antrags kann der Antragsteller Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Spätestens beim Abschluss des Mietvertrags hat der Wohnungssuchende seinen Wohnberechtigungsschein dem betreffenden Vermieter zu übergeben. Der Vermieter meldet der zuständigen Stelle, wenn er eine Sozialwohnung einem Wohnungssuchenden überlassen hat und legt der zuständigen Stelle dessen Wohnberechtigungsschein incl. einer Überlassungsmitteilung vor.

Gut zu wissen

Wohnberechtigungsschein beantragen

Wie stehen die Gebühren in Eisenach im Vergleich?

Eisenach10,00 € / 25,00 €
Thüringen10,00 € – 25,00 €
Deutschland (8.707 Städte)5,00 € – 50,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Eisenach?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenverordnung für den Geschäftsbereich des TMIL. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Eisenach erledigen?
Zuständig ist: Landratsamt Wartburgkreis - Dezernat II - Bauordnungsamt · Bad Salzungen, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In der Regel ein Jahr: Nach § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wird der WBS auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig: Beim Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie dem Vermieter Ihre Wohnberechtigung vorher durch Übergabe des Scheins nachweisen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung von den Grenzen des § 9 WoFG abweichen — deshalb unterscheiden sich die Werte je nach Bundesland deutlich.
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Ja. Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen ist der WBS gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter darf die Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist (§ 27 Abs. 1 WoFG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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