Kirchenaustritt erklären in Eckernförde: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle in Eckernförde
Amt für Ordnungs- und Sozialwesen · Eckernförde
Rathausmarkt 4 - 6, 24340 Eckernförde
Mo-Fr 08:00-12:00, Do 14:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)
+49 4351 7100
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Gut zu wissen
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Wie stehen die Gebühren in Eckernförde im Vergleich?
| Eckernförde | 20,00 € |
| Schleswig-Holstein | 20,00 € |
| Deutschland (7.611 Städte) | 7,50 € – 42,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Kirchenaustritt erklären“ in Eckernförde?
Wo kann ich „Kirchenaustritt erklären“ in Eckernförde erledigen?
Kann ich den Kirchenaustritt online erklären?
Muss ich die Kirche selbst über meinen Austritt informieren?
Warum ist mal das Standesamt und mal das Amtsgericht zuständig?
Weitere Behördengänge in Eckernförde:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kirchenaustritt erklären (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.