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Gewerbe ummelden in Duisburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe ummelden erledigen Sie in Duisburg bei: Bürger- und Ordnungsamt · Duisburg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Duisburg

Bürger- und Ordnungsamt · Duisburg

Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg

0203 94000

ordnungsamt@stadt-duisburg.de

Bürger- und Ordnungsamt · Duisburg

Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg

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ordnungsamt@stadt-duisburg.de

Stadt Duisburg - Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg

0203 94000

onlinegewerbemeldung@stadt-duisburg.de

Gebühren (amtlich)

Gebühren für die Gewerbeummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26 für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: Euro 33 für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: Euro 13

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Benötigte Unterlagen

• Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2) • Nachweis der Identität, zum Beispiel • Kopie Personalausweis • Kopie Reisepass • Meldebescheinigung • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Voraussetzungen

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert. Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden: • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung. Sie möchten die Verlegung Ihres Gewerbebetriebs innerhalb von Duisburg oder eine Erweiterung Ihrer gewerblichen Tätigkeit anzeigen. Hierzu müssen Sie zuvor einen Termin buchen: Terminbuchung Gewerbe Termine können über einen Zeitraum von 6 Wochen im Voraus gebucht werden. Leider sind wir momentan sehr ausgebucht.

So läuft es ab

Veränderungen zu Ihrem Gewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle melden. Gleiches gilt für Veränderungen zu einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung. Bei elektronischer Abwicklung über das WSP.NRW erhalten Sie nach Entrichtung der Gebühr eine maschinell erstellte und ohne Unterschrift gültige Empfangsbescheinigung.

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung • bei persönlicher Vorsprache: sofort • bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen • bei elektronischer Abwicklung über das WSP.NRW steht die Empfangsbescheinigung direkt nach Entrichtung der Gebühr im Nutzerkonto zur Verfügung.

Fristen

Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu: • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.

Gut zu wissen

Wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb des Zuständigkeitsbezirks Ihrer Gemeinde verlegen wollen, Ihr Name als Gewerbetreiber sich geändert hat oder Sie künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Duisburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühren für die Gewerbeummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26 für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Duisburg erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt · Duisburg, Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb innerhalb derselben Gemeinde an einen neuen Standort verlegen oder wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln bzw. auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (§ 14 Abs. 1 GewO). Auch eine Änderung Ihres Namens als Gewerbetreibender zeigen Sie dem Gewerbeamt an.
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde genügt keine Ummeldung: Sie melden das Gewerbe am neuen Standort an. Die damit verbundene Aufgabe am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist die Änderung der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen — also zum Zeitpunkt der Verlegung bzw. der Tätigkeitsänderung. Viele Städte bieten dafür Online-Dienste an; die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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