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Wohnsitz abmelden in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Düsseldorf bei: Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Düsseldorf

Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf

Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf

0211 89-90141

einwohnermeldeamt@duesseldorf.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung. • persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person • Auszug aus einer in Düsseldorf gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet

So läuft es ab

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und • dauerhaft ins Ausland verziehen, • ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder • einen Düsseldorfer Nebenwohnsitz aufgeben. Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit. Eine vorzeitige Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person ( Vollmacht erforderlich ) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Düsseldorf erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf, Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Düsseldorf online?
Für Düsseldorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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