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Nebenwohnsitz anmelden in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Düsseldorf bei: Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Düsseldorf

Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf

Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf

0211 89-90141

einwohnermeldeamt@duesseldorf.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wenn Sie eine neue Wohnung in Düsseldorf bezogen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen inländischen Gemeinde erfolgt ist. Haben Sie sonst Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst 3 Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z.B. ein Hotel) eingezogen sind. Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung. Unterhalten Sie im Bundesgebiet oder im Stadtgebiet Düsseldorf mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet. Für die Anmeldung in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person ( Vollmacht erforderlich ) vorgelegt werden. Bei Familien (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen. Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Minderjährigen – Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung bei dem Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Düsseldorf erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4 · Düsseldorf, Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Düsseldorf online?
Für Düsseldorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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