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Hilfe zur Pflege beantragen in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Hilfe zur Pflege beantragen erledigen Sie in Düsseldorf bei: Landschaftsverband Rheinland · Köln. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Düsseldorf kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landschaftsverband Rheinland · Köln

Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln

0221 809-0

post@lvr.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

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Benötigte Unterlagen

Sie haben Beeinträchtigungen Ihrer Selbstständigkeit oder Ihrer Fähigkeiten, die aus gesundheitlichen Gründen bestehen, und sind deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen? Dann haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Wenn Sie pflegeversichert sind, ist zuerst Ihre zuständige Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen, das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der Restkosten nicht möglich, kommen Leistungen der Sozialhilfe, wie die Hilfe zur Pflege, in Frage. Einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege können Sie aber auch dann haben, wenn Sie keine Ansprüche gegen die Pflegeversicherung haben, beispielsweise, wenn Sie nicht pflegeversichert sind oder wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich weniger als 6 Monate andauern wird. Grund für die Pflegebedürftigkeit können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die Sie nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Den Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen Sie bei Ihrem zuständigen Träger der Sozialhilfe. • Hat zuvor schon Ihre Pflegekasse über Ihren Pflegegrad entschieden, ist der Träger der Sozialhilfe an diese Entscheidung gebunden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese auf Tatsachen beruht, die bei beiden Entscheidungen zu berücksichtigen sind. • Wurde keine Entscheidung der Pflegekasse über Ihren Pflegegrad getroffen, kann der Träger der Sozialhilfe bei entsprechender Eilbedürftigkeit selbst tätig werden. Der Träger der Sozialhilfe kann dafür andere Sachverständige oder den Medizinischen Dienst zur Unterstützung bei seiner Entscheidung beauftragen. Sie erhalten Hilfe zur Pflege nur dann, wenn Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihres Ehe- oder Lebenspartners nach Bestreitung des Lebensunterhalts und sonstiger allgemeiner Lebensbedürfnisse nicht ausreichen, um die ungedeckten Kosten der Pflege selbst zu tragen.

Voraussetzungen

Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen. Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.

So läuft es ab

Hilfe zur Pflege erhalten Sie frühestens ab dem Zeitpunkt, ab welchem dem zuständigen Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. • Als pflegeversicherte Person wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen, das die private PflegePflichtversicherung durchführt. • Die Pflegekasse beziehungsweise das Pflegeversicherungsunternehmen beauftragt den • Medizinischen Dienst (MD) oder • andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter oder, • wenn Sie privat versichert sind, Medicproof, um ein Gutachten zum Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und zum Pflegegrad zu erstellen, und klärt, welche Leistungen Ihnen in welcher Höhe zustehen. • Wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, beantragen Sie Hilfe zur Pflege bei Ihrem zuständigen Träger der Sozialhilfe. Dies gilt auch, wenn Sie nicht pflegeversichert sind. • Dort werden Sie beraten und können den Träger der Sozialhilfe über Ihren Leistungsbedarf informieren. • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse sowie gegebenenfalls auch die Ihrer Ehe- und Lebenspartnerin oder Ihres Ehe- und Lebenspartners. Bei minderjährigen und unverheirateten pflegebedürftigen Personen wird das Einkommen und Vermögen ihrer Eltern berücksichtigt. • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Nach Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft und, falls erforderlich, die Pflegebedürftigkeit bestimmt. Außerdem werden Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft. Ist die pflegebedürftige Person minderjährig und unverheiratet, wird das Einkommen und Vermögen ihrer Eltern berücksichtigt. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der erforderlichen Nachweise ab.

Gut zu wissen

Hilfe zur Pflege beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Düsseldorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Düsseldorf erledigen?
Zuständig ist: Landschaftsverband Rheinland · Köln, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Hilfe zur Pflege beantragen“ in Düsseldorf online?
Für Düsseldorf ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege?
Nach § 61 SGB XII haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern nicht zuzumuten ist, die benötigten Mittel aus Einkommen und Vermögen selbst aufzubringen. Bei minderjährigen, unverheirateten Personen wird auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder eines Elternteils berücksichtigt.
Warum ist die Hilfe zur Pflege nachrangig zur Pflegeversicherung?
Es gilt der Nachrang der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII): Sozialhilfe erhält nicht, wer die erforderliche Leistung von anderen — insbesondere von Trägern anderer Sozialleistungen — erhält. Die Pflegekasse leistet also zuerst; das Sozialamt übernimmt erst die Kosten, die danach ungedeckt bleiben.
Wie stelle ich den Antrag beim Sozialamt?
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Wohnorts — ein förmlicher Antrag ist nicht nötig, ein formloses Schreiben oder eine Vorsprache genügt, denn die Sozialhilfe setzt nach § 18 SGB XII ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen. Das Amt prüft anschließend Pflegebedürftigkeit sowie Einkommen und Vermögen und fordert die erforderlichen Nachweise an.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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