Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
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Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. Eine Infektionsschutzbelehrung, auch unter dem Begriff Gesundheitszeugnis bekannt, ist dann erforderlich, wenn Personen gewerbsmäßig mit Lebensmitteln zu tun haben und mit diesen in Berührung kommen. Beispielsweise, wenn sie in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Geregelt ist dies in §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das eine Belehrung durch das Gesundheitsamt vor erstmaliger Aufnahme dieser Tätigkeit vorsieht. Sie haben bei uns die Möglichkeit, die Infektionsschutzbelehrung online durchzuführen. Dafür benötigen Sie: • ein digitales Gerät wie Handy, Tablet oder Laptop mit eingebauter Webcam • ein Ausweisdokument mit Foto (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Aufenthaltstitel oder ähnliches) • eine E-Mail-Adresse • die Möglichkeit zur bargeldlosen Bezahlung (PayPal, Giropay, Kreditkarte) Die Kosten betragen 30,00 Euro. Eine Kostenbefreiung kann erfolgen für • Inhaberinnen und Inhaber des Düsselpasses • Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten an Düsseldorfer Schulen • Inhaberinnen und Inhaber der Düsseldorfer Ehrenamtskarte • Mitarbeitende sowie Klientinnen und Klienten des LVR • Mitarbeitende der Landeshauptstadt Düsseldorf • Beschäftigte der Werkstatt für angepasste Arbeit Für die Befreiung laden Sie bitte ein aussagekräftiges Dokument an der geforderten Stelle hoch.
Voraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Gut zu wissen
Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Düsseldorf erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Düsseldorf online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Düsseldorf:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.