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Eheurkunde beantragen in Düsseldorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Eheurkunde beantragen erledigen Sie in Düsseldorf bei: Abteilung Standesamt - 33/2 · Düsseldorf.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Düsseldorf

Abteilung Standesamt - 33/2 · Düsseldorf

Inselstraße 17, 40479 Düsseldorf

Landeshauptstadt Düsseldorf

Inselstraße 17, 40479 Düsseldorf

0211 89 91

standesamt@duesseldorf.de

Gebühren (amtlich)

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin, • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre): • die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht • die Eltern • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie) • Geschwister mit berechtigtem Interesse Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). • Die Ehe muss in Düsseldorf beurkundet worden sein • Berechtigung: • Beurkundete Personen • Vorfahren der Eheschließenden (Eltern, Großeltern...) • Abkömmlinge der Eheschließenden (Kinder, Enkel...) • Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben Urkundenservice online ⟩

So läuft es ab

Persönliche Beantragung: Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen: • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein. • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt. Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post: Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Eheschließungsdatum und -ort • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid. • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt. Online-Beantragung: Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

Gut zu wissen

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: • Eheurkunde • Internationale Eheurkunde • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregiste Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister. Nach einer Eheschließung ist immer wieder die Vorlage einer Heiratsurkunde erforderlich. Eine Eheschließung wird in Deutschland immer am Eheschießugsort registriert. Haben Sie in Düsseldorf standesamtlich geheiratet, erhalten Sie eine Heiratsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Eheschließung zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden. Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus.

Häufige Fragen

Was kostet „Eheurkunde beantragen“ in Düsseldorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5
Wo kann ich „Eheurkunde beantragen“ in Düsseldorf erledigen?
Zuständig ist: Abteilung Standesamt - 33/2 · Düsseldorf, Inselstraße 17, 40479 Düsseldorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Bei welchem Standesamt bekomme ich die Eheurkunde?
Zuständig ist das Standesamt, das das Eheregister führt – also das Standesamt des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, unabhängig von Ihrem Wohnort (§ 55 Abs. 2 PStG). Die Urkunde kann auch bei einem anderen Standesamt beantragt werden, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können.
Wer darf eine Eheurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG können die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht – bei der Eheurkunde die beiden Ehegatten –, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge die Urkunde verlangen. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa durch einen Erbschein oder Grundbuchauszug. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Ist die Eheurkunde dasselbe wie die Heiratsurkunde?
Ja, beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Das Personenstandsgesetz verwendet heute den Begriff Eheurkunde aus dem Eheregister (§ 57 PStG); die Bezeichnung Heiratsurkunde ist daneben weiterhin gebräuchlich und wird auch auf amtlichen Serviceportalen für dieselbe Urkunde verwendet.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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