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Amtliche Beglaubigung in Dülmen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Dülmen bei: Bürgerbüro · Dülmen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dülmen

Bürgerbüro · Dülmen

Markt 1, 48249 Dülmen

Mo-Fr 08:30-12:00, Mo 14:00-16:00, Do 14:00-18:00 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

02594 12-102

buergerbuero@duelmen.de

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Benötigte Unterlagen

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich können nur Original-Schriftstücke amtlich beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Für die Beglaubigung müssen das Originaldokument sowie eine Kopie vorgelegt werden. Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist. Die Kopien sind einseitig und im Format DIN A4 einzureichen. Das Team des Bürgerbüros kann auch Unterschriften beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist . Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters geleistet wird. Diese Unterlagen können wir nicht beglaubigen: • Personenstandsurkunden wie Geburts- oder Heiratsurkunden ➔ Bitte wenden Sie sich hierfür an das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat • Private Schriftstücke für private Verwendung oder private Zwecke (private Vollmachten, Vereinbarungen, Erklärungen etc.) • Übersetzung ausländischer Personenstandsurkunden • Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB) ➔ Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar Ausländische Urkunden können nur in begründeten Ausnahmefällen beglaubigt werden. Beglaubigt werden kann dabei ausschließlich die Übersetzung. Voraussetzung ist die Vorlage des Originals und einer vollständigen Übersetzung, die von einem anerkannten bzw. öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt wurde. Ohne eine entsprechende Übersetzung ist eine Beglaubigung nicht möglich. Termin vereinbaren

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Dülmen erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Dülmen, Markt 1, 48249 Dülmen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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