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Einbürgerung beantragen in Dreieich: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Dreieich bei: Stadt Dreieich - Standesamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 255,00 € / 51,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Dreieich kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Stadt Dreieich - Standesamt

Hauptstraße 45, 63303 Dreieich

Mo, Di, Do, Fr 08:30-12:00 · Mi 14:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

06103 601-130

standesamt@dreieich.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.2 - Einbürgerung (alle Drittstaaten außer Europa)

Wilhelminenstraße 13, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Stadt Dreieich - Einbürgerung

Hauptstr. 45, 63303 Dreieich

Mo, Di, Do, Fr 08:30-12:00 · Mi 14:00-19:00 (lt. OpenStreetMap)

einbuergerung@dreieich.de

Gebühren (amtlich)

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.

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Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen für eine Einbürgerung grundsätzlich erfüllt sein? Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung: • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen bekennen. Aufenthaltsrecht: • Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen befristeten Aufenthaltstitel, der nicht unter bestimmte Ausnahmen (§§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c)des Aufenthaltsgesetzes fällt. Informationen zu befristeten Aufenthaltstiteln (PDF) . Aufenthaltsdauer: • Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. • Verkürzung auf 3 Jahre möglich bei: • Vorliegen eines bestandenen Zertifikates Deutsch der Stufe C 1 und • Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und die Angehörigen und • Besonderen Integrationsleistungen (z.B. gute schulische oder berufliche Leistungen, bürgerschaftliches Engagement). • Oder: Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Deutschen können bereits nach 2 Jahren Ehe/Lebenspartnerschaft eingebürgert werden. Lebensunterhalt: • Kein Bezug von Sozialhilfe oder Bürgergeld. • Ausnahmen: • Sie sind auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13.

So läuft es ab

Kontaktaufnahme: • Vor Antragstellung bitte per E-Mail an einbuergerung@dreieich.de Kontakt aufnehmen, um die persönlichen Voraussetzungen zu klären. Voraussetzungen prüfen: • Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Sie die Einbürgerungsformulare abholen und den Antrag stellen. Erforderliche Unterlagen: • Benötigt werden u.a. Personenstandsurkunden, Personaldokumente, Sprachnachweis, Einbürgerungstest, Einkommensnachweise. Die genauen Dokumente teilen wir Ihnen individuell mit. Antragstellung: • Jede Person ab 16 Jahren muss einen eigenen Antrag stellen. Kinder unter 16 Jahren können zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden. • Vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe per Telefon oder E-Mail. • Bringen Sie alle Originaldokumente und Kopien mit. Bearbeitung: • Nach vollständiger Einreichung der Unterlagen wird der Antrag bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen. • Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Benachrichtigung: • Bei positivem Ausgang erhalten Sie eine Benachrichtigung. • Falls erforderlich, erhalten Sie eine Einbürgerungszusicherung zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Einbürgerung abschließen: • Nach Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit vereinbaren Sie einen Termin zur feierlichen Gelöbnisabgabe und erhalten die Einbürgerungsurkunde. Dokumente beantragen: • Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass im Bürgeramt beantragen. Dieser Ablauf kann je nach Einzelfall variieren.

Gut zu wissen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Antragstellerin oder der Antragsteller • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist, • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit), • ist nicht vorbestraft, • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen, • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue), • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises.

Wie stehen die Gebühren in Dreieich im Vergleich?

Dreieich255,00 € / 51,00 €
Hessen51,00 € – 255,00 €
Deutschland (10.051 Städte)38,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Dreieich?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Dreieich erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dreieich - Standesamt, Hauptstraße 45, 63303 Dreieich. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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