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Jagdschein beantragen in Döbeln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Döbeln bei: Landratsamt Mittelsachsen · Freiberg.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Döbeln kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Landratsamt Mittelsachsen · Freiberg

Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg

+49 3731 799-0

landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de

Gebühren (amtlich)

• Verwaltungsgebühr • Jahresjagdschein: EUR 70,00 • Tagesjagdschein: EUR 25,00 • Jugendjagdschein: EUR 20,00 • Jagdabgabe (zusätzlich) • Jahresjagdschein: EUR 20,00 pro Gültigkeitsjahr • Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 10,00

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Benötigte Unterlagen

• Sachkundenachweis (Jägerprüfungszeugnis) • zwei Lichtbilder • Personalausweis • Nachweis einer geltenden Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden

Voraussetzungen

• Mindestalter: 16 Jahre • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung) • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG)

So läuft es ab

Den Jagdschein können Sie persönlich, schriftlich oder, soweit für Ihren Ort verfügbar, in Amt24 online ( siehe –> Onlineantrag ) beantragen. Zur Erstbeantragung sollten Sie persönlich vorsprechen. • Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Jagdschein erstellt. • Die Behörde händigt Ihnen das Dokument persönlich aus oder stellt Ihnen dieses mit der Post zu. • Beauftragen Sie eine andere Person mit der Abholung, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen. Onlineantrag • Für die Nutzung des Onlineantrags benötigen Sie ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist erforderlich. • Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.

Gut zu wissen

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt. Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Döbeln?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Verwaltungsgebühr • Jahresjagdschein: EUR 70,00 • Tagesjagdschein: EUR 25,00 • Jugendjagdschein: EUR 20,00 • Jagdabgabe (zusätzlich) • Jahresjagdschein: EUR 20,00 pro Gültigkeitsjahr • Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 10,00
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Döbeln erledigen?
Zuständig ist: Landratsamt Mittelsachsen · Freiberg, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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