Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Nebenwohnsitz anmelden in Datteln: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Datteln bei: Bürgerbüro · Datteln. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Datteln

Bürgerbüro · Datteln

Genthiner Straße 8, 45711 Datteln

02363/107-1

buergerbuero@stadt-datteln.de

Bürgerbüro · Datteln

Genthiner Straße 8, 45711 Datteln

02363/107-1

buergerbuero@stadt-datteln.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig. Die Abmeldung muss persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen. Notwendige Unterlagen • siehe Informationen An-/ und Ummeldung innerhalb von Datteln / Zuzug aus einer anderen Stadt • schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person) Fristen • Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld. Gebühr • gebührenfrei Bearbeitungsdauer • Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung Hinweis • Eine Abmeldung einer Dattelner Nebenwohnung ist nur bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes möglich.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Datteln erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Datteln, Genthiner Straße 8, 45711 Datteln. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Datteln online?
Für Datteln ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns