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Einbürgerung beantragen in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Darmstadt bei: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsstelle · Darmstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 255,00 € / 51,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Darmstadt

Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsstelle · Darmstadt

Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 6151 115

staatsangehoerigkeit@darmstadt.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.2 - Einbürgerung (alle Drittstaaten außer Europa)

Wilhelminenstraße 13, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Gebühren (amtlich)

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR. Die Gebühren werden nach der Abgabe des Antrags vom Regierungspräsidium Darmstadt angefordert. Über die Zahlungsmöglichkeiten werden Sie im Brief mit der Rechnung informiert. Vorsprachen sind nur mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich. Eine telefonische Terminvergabe ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es aktuell eine Wartezeit bei der Terminvergabe gibt. Bitte senden Sie uns zur Terminvereinbarung eine schriftliche Anfrage per E-Mail oder über unser Kontaktformular . Geben Sie dabei zwingend den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die aktuelle Adresse aller Personen an, die zum Termin kommen wollen.

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Benötigte Unterlagen

- Formular Einbürgerungsantrag - Formular Erklärung zum Einbürgerungsantrag - Formular Informationen zum Datenschutz - Formular Loyalitätserklärung - Formular Merkblatt zur Verfassungstreue - Formular Informationsblatt zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit - aktueller Nationalpass und/oder Passersatz (Original und Kopie) - aktueller Aufenthaltstitel (Original und Kopie) - aktuelles Foto - Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil; Original und Kopie; wenn erforderlich mit Übersetzung) - Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse (Original und Kopie; z.B. Sprachzertifikat oder Schulabschlusszeugnis mit der Deutschnote "ausreichend" oder höher) - Nachweis über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Original und Kopie; z.B. Einbürgerungstest oder Schulabschlusszeugnis mit der Politiknote "ausreichend" oder höher) - Einkommensnachweise (z. B. Entgeltabrechnungen der letzten drei Monate) - Rentenversicherungsverlauf Je nach Einzelfall können folgende Nachweise erforderlich sein: - Asylanerkennungsbescheid (Original und Kopie) - Schulbescheinigung/Studienbescheinigung/Ausbildungsvertrag/Kindergartenbescheinigung - aktuelle Leistungsbescheide

Voraussetzungen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Antragstellerin oder der Antragsteller • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist, • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit), • ist nicht vorbestraft, • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen, • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue), • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen. Wenn Sie in Darmstadt wohnen, können Sie bei uns Ihren Antrag auf Einbürgerung abgeben. Für die Anspruchseinbürgerung gelten folgende Voraussetzungen: 1. Sie leben schon fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland 2. Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache 3. Sie haben ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland 4.

Wie stehen die Gebühren in Darmstadt im Vergleich?

Darmstadt255,00 € / 51,00 €
Hessen51,00 € – 255,00 €
Deutschland (10.051 Städte)38,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Darmstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR. Die Gebühren werden nach der Abgabe des Antrags vom Regierungspräsidium Darmstadt angefordert. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Darmstadt erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Staatsangehörigkeitsstelle · Darmstadt, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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