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Aufenthaltstitel verlängern in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Aufenthaltstitel verlängern erledigen Sie in Darmstadt bei: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Ausländerbehörde · Darmstadt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Darmstadt

Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Ausländerbehörde · Darmstadt

Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

Mo 08:00-15:30 · Di 08:00-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:30 · Do 08:00-19:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 6151 133323

auslaenderbehoerde@darmstadt.de

Gebühren (amtlich)

• Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung: • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen. Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung derzeit bis zu sechs Monate dauern kann.

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Benötigte Unterlagen

• Pass oder Passersatz • Bestehender Aufenthaltstitel • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer deutschen Bank oder Verpflichtungserklärung) • Nachweis über den Ausbildungsplatz • Aktuelles biometrisches Foto • Mietvertrag • Nachweis über Ihre Krankenversicherung • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels • 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt: - Aktueller Stand des Girokontos bei einer deutschen Bank über mindestens 11.904,00 Euro Guthaben bei der Ersterteilung (bei der Verlängerung können auch 5.952,00 Euro ausreichend sein). - Im Einzelfall kann die Vorlage eines Sperrkontos erforderlich sein. - Verpflichtungserklärung • Krankenversicherungsnachweis: - wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte - wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge) • Schulbescheinigung Unterlagen vollständig zum Termin mitbringen.

Voraussetzungen

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Ihre Berufsausbildung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll. Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung wird für die Dauer der Ausbildung verlängert. Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde. Für eine schulische Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt. Für die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Ausbildung gelten folgende Voraussetzungen: • Hauptwohnsitz in Darmstadt • Qualifizierte Berufsausbildung: Die Berufsausbildung muss zu einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Berufsabschluss führen. • Ausreichende Sprachkenntnisse: Die für die Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein. In der Regel sind das ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

So läuft es ab

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet. • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen. • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen. • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte. • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen. Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen.

Gut zu wissen

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung

Häufige Fragen

Was kostet „Aufenthaltstitel verlängern“ in Darmstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung: • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Aufenthaltstitel verlängern“ in Darmstadt erledigen?
Zuständig ist: Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Ausländerbehörde · Darmstadt, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Reicht die Behörde-Terminlage nicht bis zum Ablauf Ihres Titels, stellt die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung aus: Ihr Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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