Amtliche Beglaubigung in Darmstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, 115-Servicecenter/Bürgerinformationszentrum · Darmstadt
Luisenplatz 5 a, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Mo-Do 08:00-17:30 · Fr 08:00-15:00 · Sa-So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 6151 132310
info@darmstadt.de
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Beglaubigung
Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
06151 12-5302
internationaler-urkundenverkehr@rpda.hessen.de
Gebühren (amtlich)
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft. • Beglaubigung einer Unterschrift: 5,00 € • Beglaubigung von Dokumenten: 2,50 € • Kopien: 0,50 € pro Kopie Hinweis: bei der Vorlage mitgebrachter Kopien sind die Gebühren abweichend Rechtsgrundlagen: Verwaltungskostensatzung
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll. • das Dokument im Original (Kopien werden nicht benötigt) • bei Unterschriftsbeglaubigungen und Reisevollmachten die Ausweisdokumente aller beteiligten (Beachten Sie: Die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden)
Voraussetzungen
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt. Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille. Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen usw. mit dem Original bestätigt. Bei dem 115-Servicecenter/Stadtfoyer können nur amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Voraussetzung für eine amtliche Beglaubigung: das Original wurde von einer deutschen Behörde/Schule/Universität – in deutscher Sprache - ausgestellt und die Kopie ist ausschließlich zur Vorlage innerhalb von Deutschland bestimmt. Hierzu zählen unter anderem: • Schulzeugnisse (keine Privatschule) • Diplomzeugnisse/-Urkunden, Approbationsurkunden, IHK-Zeugnisse • Deutsche Personalausweise/deutsche Reisepässe, Fahrzeugscheine, etc. (dient nicht als Ersatzdokument und ist nicht im Ausland gültig) • Reisevollmacht für Kinder unter 18 Jahren (Mustervordrucke stellt z.B. der ADAC zur Verfügung) • Unterschriften unter Vollmachten um beispielsweise ein Auto über die Grenze zu fahren • Urkunden ausgestellt durch ein Deutsches Konsulat • Arbeitszeugnisse, sofern der Arbeitgeber eine Behörde/Körperschaft öffentlichen Rechts/Schule/Universität ist Beglaubigt werden keine Dokumente zur Vorlage bei z.B. Banken, Grundbuchämtern, Vereinsregistern, Nachlaßgerichten und Versicherungen Für alle anderen Dokumente (öffentliche Beglaubigung) sind Notare oder Ortsgerichte zuständig. Hierzu gehören u.a.
Gut zu wissen
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Wie stehen die Gebühren in Darmstadt im Vergleich?
| Darmstadt | 5,00 € / 2,50 € / 0,50 € |
| Hessen | 0,50 € – 5,00 € |
| Deutschland (6.998 Städte) | 0,10 € – 35,70 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Darmstadt?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Darmstadt erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Darmstadt:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.