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Geburtsurkunde beantragen in Bünde: Gebühren, Unterlagen & Termin

Geburtsurkunde beantragen erledigen Sie in Bünde bei: Standesamt · Bünde. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Bünde

Standesamt · Bünde

Bahnhofstraße 19, 32257 Bünde

Mo 08:00-12:30 · Di, Do 08:00-12:30,14:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie) • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren • Ehegatten, • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes), • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel), • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. • Der Geburtsort ist Bünde oder eines der Bünder Ortsteile (Ahle, Bustedt, Dünne, Ennigloh, Holsen, Hüffen, Hunnebrock, Muckum, Spradow, Südlengern oder Werfen). • Die Person ist in den letzten 110 Jahren geboren. • Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren: • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person) • Ehegatten, Lebensparterin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter) • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern • Kinder, Enkel, Urenkel • Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird • Andere Personen (z.B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z.B. Schreiben der anfordernden Stelle) • Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben). Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung/- und entgegennahme vorliegt.

So läuft es ab

Persönliche Beantragung • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet. • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei. • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben. Urkunden können Sie wie folgt beantragen: Online-Antrag Persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Standesamtes im Standesamt Die entsprechenden Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei der persönlichen Vorsprache im Standesamt zahlen Sie BAR oder mit EC-Karte; ACHTUNG KEINE KREDITKARTENZAHLUNG MÖGLICH. Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen. Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang und Legitimation Ihrer Person erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden. Jede Urkunde enthält auch die Geburtszeit. Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt: DIN A4 DIN A5

Bearbeitungsdauer

Online-Antrag: etwa eine Woche zuzüglich Postweg. Vorsprache vor Ort: mit Wartezeit / ggf. wird die Urkunde per Post zugesandt.

Gut zu wissen

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen. Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten. Das Standesamt Bünde führt die Geburtenregister der in Bünde geborenen Personen. In das Geburtenregister werden alle Änderungen zum Personenstand des Kindes eingetragen (z.B. Namensänderung des Kindes nach Eheschließung der Eltern, Adoption, etc.) Aus dem Geburtenregister werden Urkunden erstellt, z.B. eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck. Ein beglaubigter Ausdruck mit Hinweisen wird häufig im Zusammenhang mit einer Anmeldung zu Eheschließung benötigt.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Bünde erledigen?
Zuständig ist: Standesamt · Bünde, Bahnhofstraße 19, 32257 Bünde. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Bünde online?
Für Bünde ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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