Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Kleinen Waffenschein beantragen in Buchholz in der Nordheide: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kleinen Waffenschein beantragen erledigen Sie in Buchholz in der Nordheide bei: Migration, Ordnung und Verbraucherschutz · Winsen (Luhe).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Buchholz in der Nordheide kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Migration, Ordnung und Verbraucherschutz · Winsen (Luhe)

Bahnhofstraße 78-80, 21423 Winsen (Luhe)

+49 4171 693-0

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Nachweis zur Aufbewahrung (zum Beispiel Foto vom verschließbaren Behälter)

Voraussetzungen

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis (sog. SRS-Waffen) außerhalb • der eigenen Wohnung, • der eigenen Geschäftsräume oder • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten) zugriffsbereit tragen wollen, benötigen Sie hierfür einen kleinen Waffenschein. Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch generell verboten. Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO 2 -Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren. Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, müssen Sie den kleinen Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Der kleine Waffenschein gilt unbefristet. Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben. Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen. Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Wenn [HM1] Sie einen kleinen Waffenschein haben, dürfen Sie erlaubnisfreie Waffe, wie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis, außerhalb • der eigenen Wohnung, • der eigenen Geschäftsräume, • des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. Garten) oder • einer Schießstätte verdeckt tragen. Sie dürfen diese Waffen jedoch nicht auf öffentlichen Veranstaltungen bei sich tragen. Unterschieden wird zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen.

So läuft es ab

Den Kleinen Waffenschein können Sie schriftlich oder online beantragen. Wenn Sie den Kleinen Waffenschein schriftlich beantragen wollen: • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten. • Sie schicken das unterschriebene Formular und das Foto vom Aufbewahrungsbehälter per Post an die zuständige Waffenbehörde. • Sie können auch die zuständige Waffenbehörde aufsuchen. Wenn Sie den Kleinen Waffenschein online beantragen wollen: Sie reichen den Antrag über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein und laden das Foto vom Aufbewahrungsbehälter hoch. Den Kleinen Waffenschein können Sie schriftlich beantragen: • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten. • Sie schicken das unterschriebene Formular und das Foto vom Aufbewahrungsbehälter per Post an die zuständige Waffenbehörde. • Sie können auch die zuständige Waffenbehörde nach Terminabsprache aufsuchen.

Fristen

nicht angegeben Das Waffengesetz regelt den Besitz und den Umgang mit waffen im Allgemeinen. Grundsätzlich muss jede Schusswaffe in eine sog. "Waffenbesitzkarte" eingetragen werden. Diese dient zum einen als Legitimationspapier für den Waffenerwerb und zum anderen als Nachweis über den legalen Besitz. Die Waffenbesitzkarte berechtigt jedoch lediglich zum Besitz der Waffe und zum Schießen auf genehmigten Schießständen. Wer eine Waffe "führen", d.h. in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit tragen will, benötigt einen "Waffenschein". Im Landkreis Harburg besitzen kaum mehr als 10 Personen eine derart weitreichende Genehmigung. Je nach dem Grund des Waffenbesitzes werden unterschiedliche Waffenbesitzkarten erteilt: Grüne Waffenbesitzkarte Die grüne Waffenbesitzkarte wird hauptsächlich für Jäger, Pistolenschützen und Erben erteilt. Aber auch Personen, die vor Inkrafttreten des Waffengesetzes im Jahre 1973 Waffen erworben haben, wurde eine solche Waffenbesitzkarte ausgestellt. Für den Erwerb von Waffen ist in der grünen Waffenbesitzkarte im Vorwege eine Erwerbsberechtigung einzutragen. Erst dann können Waffen erworben werden.

Gut zu wissen

Kleinen Waffenschein beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Buchholz in der Nordheide erledigen?
Zuständig ist: Migration, Ordnung und Verbraucherschutz · Winsen (Luhe), Bahnhofstraße 78-80, 21423 Winsen (Luhe). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welche Waffen darf ich mit dem Kleinen Waffenschein führen?
Nur Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der nach § 8 des Beschussgesetzes zugelassenen Bauart entsprechen und das amtliche Zulassungszeichen tragen – bekannt als PTB-Zeichen. Grundlage ist § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum WaffG. Scharfe Schusswaffen sind damit nicht abgedeckt – dafür wäre ein echter Waffenschein nötig.
Brauche ich den Kleinen Waffenschein auch zu Hause oder auf dem eigenen Grundstück?
Nein. Ein „Führen“ liegt nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG erst vor, wenn Sie die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben. Für den bloßen Besitz einer zugelassenen Schreckschusswaffe in der Wohnung ist der Kleine Waffenschein daher nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen prüft die Behörde?
Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzen. Dazu holt die Behörde unter anderem Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und bei der Verfassungsschutzbehörde ein (§ 5 Abs. 5 WaffG). Ein Sachkunde-, Bedürfnis- oder Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Kleinen Waffenschein nicht erforderlich – Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG nimmt § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 ausdrücklich aus.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns