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Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Brilon: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein beantragen (Ersterteilung) erledigen Sie in Brilon bei: Straßenverkehrsamt (FD 33) · Meschede, Kreis- und Hochschulstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 105,90 € / 146,70 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Brilon kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Straßenverkehrsamt (FD 33) · Meschede, Kreis- und Hochschulstadt

Steinstraße 27, 59872 Meschede, Kreis- und Hochschulstadt

Ordnung, Verkehr und Gesundheit (Fachbereich 3) · Meschede, Kreis- und Hochschulstadt

Steinstraße 27, 59872 Meschede, Kreis- und Hochschulstadt

Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Arnsberg

Eichholzstraße 9, 59821 Arnsberg

Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Brilon

Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon

Gebühren (amtlich)

• Ab 105,90 EUR - 146,70 EUR (je nach Aufwand) Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich: • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig. • augenärztliche Untersuchung Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich: • Untersuchung besonderer Anforderungen • Führungszeugnis

Voraussetzungen

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese neu beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen. Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt. Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt: • C • C1 • CE • C1E • D • D1 • DE • D1E Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde bzw. Sie freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben, müssen Sie einen neuen Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle des Hochsauerlandkreises beantragen. Der Antrag kann bereits 10 Wochen vor Ablauf einer durch das Gericht oder Behörde angeordneten Sperrfrist gestellt werden. Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Hierzu kann sie anordnen, dass entsprechende Gutachten (z. B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung) vorgelegt werden müssen.

Gut zu wissen

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Wie stehen die Gebühren in Brilon im Vergleich?

Brilon105,90 € / 146,70 €
Nordrhein-Westfalen6,30 € – 225,00 €
Deutschland (10.008 Städte)4,85 € – 256,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Brilon?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Ab 105,90 EUR - 146,70 EUR (je nach Aufwand) Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Brilon erledigen?
Zuständig ist: Straßenverkehrsamt (FD 33) · Meschede, Kreis- und Hochschulstadt, Steinstraße 27, 59872 Meschede, Kreis- und Hochschulstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Das Mindestalter regelt § 10 FeV: Klasse B ab 18 Jahren, beim Begleiteten Fahren (BF17, § 48a FeV) bereits ab 17 Jahren mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag nur im Inland zu fahren. Klasse AM gibt es ab 15 Jahren (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit der Auflage, nur im Inland zu fahren), Klasse A1 ab 16 und Klasse A2 ab 18 Jahren. Die theoretische Prüfung dürfen Sie nach § 16 Abs. 3 FeV frühestens drei Monate, die praktische nach § 17 FeV frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
Für die Klassen AM, A1, A2, A und B sind zwei Nachweise gesetzlich festgelegt: ein Sehtest bei einer amtlich anerkannten Sehteststelle (§ 12 Abs. 2 FeV) und die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (§ 19 FeV). Welche weiteren Unterlagen Ihre Führerscheinstelle verlangt, zeigt die Städte-Tabelle auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes — viele Fahrschulen reichen ihn gemeinsam mit Ihnen ein. Die praktische Prüfung darf nach § 17 FeV erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgenommen werden. Planen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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